Institutionelle Akkreditierung
Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat die Universität Luzern gemäss Hochschulförderungs- und -Koordinationsgesetz (HFKG) akkreditiert.
Ablauf
Richtlinien des Schweizerischen Akkreditierungsrates.
Leitfaden der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung.
Das Gesuch der Universität Luzern um Zulassung zum Verfahren wurde im Dezember 2019 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) genehmigt.
Der Selbstbeurteilungsbericht umschreibt, wie die im HFKG präzisierten Qualitätsstandards (vgl. Art. 30 HFKG) erfüllt sind.
Vom 9. bis 11. März 2021 führte eine Gruppe von fünf Expertinnen und Experten eine Anhörung von Vertretern der Gruppen (Unileitung, Mittelbau, Studierende, Lehrkörper, Verwaltungspersonal, technisches Personal, etc.) der Universität durch. Die Sitzungen finden aufgrund der COVID-Pandemie über Zoom statt.
September 2021: Gründung der Qualitätskommission und Start des Projekts "Qualitätsstrategie".
Dezember 2021: Veröffentlichung der Diversity-Strategie der Universität und des zugehörigen Massnahmenplans.
Juni 2022: der Senat genehmigt das neue Qualitätshandbuch, das die Qualitätsstrategie und die Richtlinien für das QMS enthält.
Juli 2022: Veröffentlichung der neuen Qualitätswebsite der Universität, die das Qualitätshandbuch enthält und auf die Elemente des QMS verweist. Die Veröffentlichung des Qualitätshandbuchs und der Website "Qualität" wurde den Mitarbeitenden der Universität über den Newsletter "Uni Inside" angekündigt. Die gleichen Elemente wurden den Studierenden über den Newsletter "Semester-Info" mitgeteilt.
September 2022: der Bundesrat hat die Universität Luzern gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt. Diesem Beschluss vorausgegangen ist die institutionelle Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat. (News, Original-Mitteilung des Bundesrates)
Juni 2023: der Senat verabschiedet die Nachhaltigkeitsstrategie.
September 2023: die Forschungsevaluation 2023, die Managementbewertung 2023 und die Qualitätsstrategie 2023 sind der Universitätsleitung vorgelegt. Die Dokumentation, welche die Erfüllung der Auflagen im Zusammenhang mit der institutionellen Akkreditierung der Universität belegt, ist an den Schweizerischen Akkreditierungsrat weitergeleitet.
Die Universität ist der Ansicht, dass sie die mit der Akkreditierung verbundenen Auflagen erfüllt hat. Sie übermittelt ihren Bericht innerhalb der gesetzten Frist dem Schweizerischen Akkreditierungsrat.
-> Bericht
Vor-Ort-Visite der 3 Expertinnen und Experten, die die Erfüllung der Auflagen überprüfen, koordiniert von AAQ in Zusammenarbeit mit der Universität. Die Universität wird durch die Verantwortlichen, die für die Erfüllung der Auflagen zuständig sind, vertreten:
- Prof. Dr. Bruno Staffelbach (Rektor)
- Doris Schmidli (Universitätsmanagerin)
- Prof. Dr. Bernhard Rütsche (Prorektor Universitätsentwicklung)
- Dr. Marcus Mänz (Leiter Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit)
- Prof. Dr. Alexander Trechsel (Prorektor Forschung)
- Philippe Stawiski, MLaw, Bsc ZFH (Fachspezialist Nachhaltigkeit)
- Prof. Dr Regina Aebi-Müller (Prorektorin Personal und Professuren)
- Pia Amman, lic. phil. (Leiterin Fachstelle für Chancengleichheit)