Rechtswissenschaftliche Fakultät
Das Doktorat gilt als Krönung der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Mit einer Doktorarbeit (Dissertation) durchdringt man eine rechtswissenschaftliche Fragestellung und wird zur Spezialistin bzw. zum Spezialisten auf dem betreffenden Rechtsgebiet. Der Doktortitel (Dr. iur.) wirkt als Booster für die weitere Berufskarriere, und nicht selten ist das Doktorat der Anfang einer wissenschaftlichen Laufbahn.
Um zum Doktorat zugelassen zu werden, müssen Sie über einen Masterabschluss mindestens mit dem Gesamtprädikat «cum laude» der Rechtswissenschaftlichen Fakultät oder einen gleichwertigen Masterabschluss einer anderen Universität verfügen. Des Weiteren muss für die zu verfassende Dissertation eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorliegen.
Die Einzelheiten, wie etwa die Zulassung von Personen mit einem ausländischen Studienabschluss und die ausserordentliche Zulassung, sind in den einschlägigen Reglementen geregelt (siehe Rubrik «Reglemente» unten).
Das Doktorat umfasst eine schriftliche Arbeit (Dissertation) sowie ein Kolloquium. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt, nachdem die Dissertation eingereicht worden ist und zwei positiv lautende Gutachten (Erst- und Zweitgutachten) dazu vorliegen. Im Kolloquium stellt die Doktorandin bzw. der Doktorand die Ergebnisse der Dissertation vor und es findet ein Gespräch zum Dissertationsthema statt. Weitere Studienleistungen in Form des Erwerbs von Credits oder Ähnlichem sind für die Promotion (Erlangung des Doktorgrades) nicht zu erbringen.
Die Dissertation stellt eine grössere schriftliche Arbeit und einen eigenständigen Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Forschung dar. Sie umfasst mehrere Arbeitsschritte, die teils nacheinander, teils nebeneinander ablaufen und für sich genommen schnell einmal ein paar Monate in Anspruch nehmen. Dazu gehören das Finden eines Themas und die Erarbeitung einer (oder mehrerer) sinnvollen Forschungsfragen, das Erstellen einer voraussichtlichen Gliederung der Arbeit, die Recherche und Aufarbeitung von Fachliteratur und aktueller Rechtsprechung, je nachdem der Vergleich mit anderen Rechtskulturen (Rechtsvergleichung) oder der Einbezug anderer Disziplinen (Interdisziplinarität) sowie die Verschriftlichung.
Die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und der Forschungsfrage bringt es meist mit sich, dass einzelne Kapitel mehrmals um- und neu geschrieben werden und die Gliederung umgestellt wird, bis alles passt und mit der fertigen Doktorarbeit ein in sich geschlossenes Kunstwerk vorliegt.
Für die Erstellung der Dissertation sollte man mit einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren rechnen, je nach individuellen Rahmenbedingungen ist die Dauer sehr unterschiedlich. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle, um zu doktorieren – entweder im Rahmen einer Anstellung als wissenschaftliche Assistentin bzw. Assistent bei einer Professur oder ohne Anstellung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Eine Assistenzstelle hat den Vorteil, dass man in den Lehr- und Forschungsbetrieb eingebunden ist, in dem in der Regel auch das eigene Dissertationsthema angesiedelt ist. Zudem steht während der ganzen Assistenzzeit Zeit für das Dissertationsprojekt zur Verfügung. Nach welchem Modell man auch doktoriert – um die Dissertation voranzubringen, sollte man mindestens den Zeitbedarf von vierzig bis fünfzig Stellenprozenten einberechnen.
Sämtliche Bestimmungen zum Doktorat finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung sowie in der Wegleitung zur Studien- und Prüfungsordnung, beides zu finden auf unserer Reglemente-Seite.