Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der Frist. Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden durch Kündigung oder bei Erreichen des Rentenalters. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Anspruch auf eine volle Invalidenleistung. Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.

Pensionskasse

Die Austrittsformulare werden direkt von der Luzerner Pensionskasse zugestellt. 

Merkblatt "Austritt aus der Luzerner Pensionskasse" unter www.lupk.ch.