Uni und Familie
Die Fachstelle für Chancengleichheit ist Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Männer, die Familie und Karriere vereinbaren wollen und setzt sich für eine familienfreundliche Universität ein.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium ist zentral für Gleichstellung und Chancengleichheit an Hochschulen. Sie ist deshalb auch ein wichtiges Thema für die Universität Luzern.
Mit dieser Broschüre wollen wir Sie während der Schwangerschaft und im Leben mit Kind unterstützen. Einerseits indem wir über die Angebote informieren, die es an der Universität Luzern gibt. Andererseits mit Tipps, wie Vereinbarkeit im Arbeits- und Studienalltag umsetzbar ist.
Die Broschüre wurde im November 2021 publiziert.
Familienzulagen
Die Familienzulagen für Arbeitnehmende bestehen aus einer Geburts-, einer Adoptions-, einer Kinder- und einer Ausbildungszulage. Mehr Informationen finden Sie direkt auf der Website der kantonalen Ausgleichskasse oder beim Personaldienst.
Stillen / Muttermilch abpumpen
Seit dem 1. Juni 2014 wird Müttern, die während der Arbeitszeit stillen oder Milch abpumpen, während des 1. Lebensjahres des Kindes die Arbeitszeit wie folgt angerechnet:
a. bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten;
b. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten;
c. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten.
Mitarbeiterinnen und Studentinnen der Universität Luzern können die im 3. und 4. Stock gelegenen Ruheräume zum Stillen und Milch abpumpen benutzen. Bitte verwenden Sie dafür das im Raum aufliegende Türschild als Hinweis. Für die Lagerung der Muttermilch verwenden Mitarbeiterinnen und Studentinnen die Kühlschränke in den Aufenthaltsräumen für Mitarbeitende im 3 und 4. Stock. Für Mitarbeiterinnen sind die Räume jederzeit zugänglich. Studentinnen, die diese Räume nach 19 Uhr benutzen möchten (wenn die Türen zum Treppenhaus abgeschlossen sind), können sich beim Facility Management melden (+41 41 229 51 51, hauswart@unilu.ch). Diese begleiten die Studentinnen und öffnen die entsprechenden Zugänge und Räume. Mitarbeiterinnen an den Standorten Inseliquai und Alpenquai dürfen gerne die oben beschriebenen Räumlichkeiten im Hauptgebäude nutzen. Mitarbeiterinnen am Standort Alpenquai können auch einen dafür vorgesehenen Raum vor Ort nutzen, via Kontaktaufnahme an Gabriela Scherer (Fakultätsmanagerin).
Ziehen Sie für Ihr Studium oder einer Stelle an der Universität mitsamt der Familie nach Luzern?
- Die Website des Welcome Centres beantwortet sicherlich schon viele Fragen rund um dieses Vorhaben.
- Die Mitarbeitenden der Fachstelle für Chancengleichheit beantworten zusätzliche Fragen gerne.
- Bei der universitären Gleichstellungskommission können finanzielle Mittel zur Unterstützung beantragt werden.
Die gemeinsame Kindertagesstätte der Luzerner Hochschulen
Studierenden und Mitarbeitenden der Universität Luzern stehen Betreuungsplätze für ihre Kinder im Alter von 3 Monaten bis 5 Jahren zur Verfügung.
Informationen rund um die Kindertagesstätte finden Sie auf der Website der Kita Campus.
- Kita Campus
Museggstrasse 21
6004 Luzern - info @ kita-campus.ch
- Geschäfts- und Kitaleitung Ad Interim
- Monique Maurer
+41 41 203 03 93
monique.maurer @ kita-campus.ch
Es gibt viele Gründe, weshalb Eltern ihre Kinder im Notfall mit an den Arbeitsplatz nehmen müssen. Um diese Zeiten für Eltern wie Kinder angenehmer zu gestalten, bietet die Fachstelle für Chancengleichheit mobile Spielkisten an. Diese sind altersgerecht mit Beschäftigungsmaterial ausgestattet und können kostenlos auf der Fachstelle für Chancengleichheit ausgeliehen werden. Eine vorzeitige Reservation ist möglich.
Es stehen drei Spielkisten mit einem Spielangebot für Kleinkinder (ca. 1-3 Jahre), Kinder zwischen 4 und 7 Jahre sowie ältere Kinder zur Verfügung. Auf Wunsch, kann eine Kiste auch mit Material aus anderen Kisten ergänzt werden.
Ausleihbedingungen
Das Angebot richtet sich an Mitarbeitende der Universität Luzern.
Die Spielkisten können auf der Fachstelle für Chancengleichheit ausgeliehen werden.
- Die Ausleihe ist nur von Montag bis Freitag, 9 Uhr bis 17 Uhr möglich. Die maximale Ausleihdauer beträgt 1 Tag.
- Bitte überprüfen Sie sowohl vor als auch nach der Ausleihe den Inhalt auf Vollständigkeit gemäss der Inventarliste.
- Bei Verlusten und Beschädigungen informieren Sie bitte die Fachstelle für Chancengleichheit.
Die Ausleihe wird mittels Ausleihprotokoll dokumentiert.
Kontakt
Fachstelle für Chancengleichheit
Büro: 3.A24
Telefon: 041 229 51 40 / 41
E-Mail: chancengleichheit @ unilu.ch
Reizt Sie ein Mobilitätsaufenthalt mitsamt der Familie?
Die vom SNF vergebenen Stipendien Doc.Mobility für Doktorandinnen und Doktoranden oder Early Postdoc.Mobility und Advances Postdoc.Mobility für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermöglichen einen Aufenthalt an einer Forschungsinstitution im Ausland.
Begleitet Sie Ihr Partner oder Ihre Partnerin und Ihre Kinder, erfordert dies nicht nur ein hohes Mass an Flexibilität und Organisation, sondern kann je nach Gastinstitution und Ort auch mit höheren Kosten verbunden sein.
Die Gleichstellungskommission der Universität Luzern unterstützt Paare, die mitsamt der Familie mobil sind, mit einem finanziellen Beitrag an die Mehrkosten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Leiterin der Fachstelle für Chancengleichheit.
Die Universität Luzern beteiligt sich regelmässig am Nationalen Zukunftstag und lädt Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden ein, den Arbeits- und/oder Studienort ihrer Eltern zu besuchen.
Der Nationale Zukunftstag findet jährlich statt. Mehr Informationen und das jährliche Datum finden Sie hier.
Die reguläre Kinderbetreuung versagt oftmals dann, wenn Eltern ausserhalb ihrer üblichen Arbeitszeit (z.B. abends, Wochenende oder auch wochentags bei Teilzeit-Anstellungen) Aufgaben übernehmen, die für ihre (wissenschaftliche) Qualifikation bedeutsam sind: Weiterbildungen, wissenschaftliche Tagungen und Konferenzen, Aufgaben in der universitären Selbstverwaltung oder auch kürzere Mobilitätsaufenthalte.
In solchen Fällen müssen Eltern ein zusätzliches, für ihre Kinder vertrautes, Betreuungsangebot organisieren, das zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden ist. Hier möchte die Universität Luzern insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Mitarbeitende in der Verwaltung mit elterlicher Verantwortung unterstützen und sich an den zusätzlich entstandenen Fremdbetreuungskosten beteiligen.
Antragsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Antragsberechtigt sind: Hilfsassistierende, Assistierende, Oberassistierende, Forschungsmitarbeitende Doc und Postdoc sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten aller Fakultäten, administrative und technische Mitarbeitende der Fakultäten, der Verwaltungsdirektion sowie der Akademischen Dienste.
Was wird unterstützt
Unterstützt wird nur ein zusätzlicher Betreuungsaufwand, der im Zusammenhang mit der individuellen wissenschaftlichen oder beruflichen Laufbahn und im Interesse der Universität Luzern steht:
- Teilnahme an internen Weiterbildungsveranstaltungen: z.B. Angebote des Zentrums Lehre, der Graduate School, der Fachstelle für Chancengleichheit oder des Personaldienstes
- Von der Universität Luzern unterstützte und bewilligte externe Weiterbildungen.
- Engagement in der universitären Selbstverwaltung: z.B. Vertretung in Berufungskommissionen, universitären Kommissionen, Fakultätsvertretungen
- Teilnahme an Konferenzen und Tagungen oder kürzere Mobilitätsaufenthalte.
Nicht unterstützt werden Sitzungen oder zusätzliche Einsätze am Arbeitsplatz.
Voraussetzungen
- Die Fremdbetreuung muss ausserhalb der regulären Arbeitszeit (nach 18 Uhr) oder der regulären Arbeitstage stattfinden (bei Teilzeitmitarbeitenden).
- Bei der Betreuung muss es sich um Fremdbetreuung handeln: Kindertagesstätten, schul- und familienergänzende Tagesstrukturen, Tagesfamilien oder Babysitting.
- Es muss sich um Fremdbetreuung der eigenen Kinder bzw. von Kindern handeln, für welche die antragstellende Person obhutsberechtigt oder sorgeberechtigt ist.
- Die zu betreuenden Kinder sollen in der Regel nicht älter als 14 Jahre sein.
Kostendach pro Antragssteller/in
Pro Antragsteller/in können maximal Fr. 100.- pro Tag und Kind ausbezahlt werden, im Jahr nicht mehr als Fr. 500.- pro Kind.
Nachweis
Die Kosten werden nur nach Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an einer Veranstaltung (z.B. Teilnahmebestätigung) und/oder ein bewilligtes Unterstützungsgesuch für Weiterbildung sowie der tatsächlich entstandenen Kosten über das interne Spesenformular zurückerstattet. Die Universität behält sich vor, bei Unklarheiten mit der betreuenden Person Kontakt aufzunehmen.
Einreichung des Antrags
Ein Antrag sollte umfassen:
- Anschreiben, Bedarfsbegründung, beantragte Kosten (max. 1 Seite),
- Nachweis Teilnahme Weiterbildung/Konferenz/Gremium (z.B. Kursbestätigung oder bewilligtes Unterstützungsgesuch),
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Bestätigung der zusätzlichen Fremdbetreuungskosten (siehe unten)
- Ausgefülltes internes Spesenformular für die Rückerstattung.
Bitte schicken Sie Ihre Anträge an Fachstelle für Chancengleichheit, Frohburgstrasse 3, 6002 Luzern oder per E-Mail an chancengleichheit @ unilu.ch
Entscheid
Bei vollständig eingereichten Unterlagen entscheidet die Fachstelle für Chancengleichheit über die Annahme und Ablehnung von Gesuchen. Im Zweifelsfall erfolgt der Weg über die Gleichstellungskommission. Zur Beschlussfassung in der Kommission genügt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid. Entscheide werden per E-Mail kommuniziert.
Kontakt
Für Rückfragen steht Pia Ammann, Leiterin der Fachstelle für Chancengleichheit, unter 041 229 51 40 oder chancengleichheit gerne zur Verfügung. @ unilu.ch