Forschungsleistung evaluieren
Die Universität evaluiert ihre Forschungsleistung systematisch und regelmässig. Die Forschungsevaluation bietet einen allgemeinen Überblick und Einschätzung der Forschungsergebnisse und -aktivitäten sowie der Nachwuchsförderung und der mit der Forschung verbundenen Dienstleistungen. Sie soll die Entwicklung der Forschungsstrategie der Universität und ihrer Fakultäten unterstützen und die Anforderungen des HFKG und der Akkreditierung der Universität erfüllen. Sie wird jährlich durchgeführt.
Eines der Ziele der Evaluation ist es, die Vielfalt und Spezifität der Forschungspraktiken in den Humanwissenschaften sowie die Modalitäten der Evaluation aufzuzeigen. Diese Vielfalt erklärt die strategische Differenzierung der Fakultäten im Bereich der Forschung.
Ein weiteres Ziel ist es, über die Forschung als Ganzes Rechenschaft abzulegen, um die Förder- und Regulierungsstrategie auszurichten. So werden gemeinsame Indikatoren für wissenschaftliche Publikationen, Projekte, Nachwuchsförderung und andere Leistungen definiert. Jede Fakultät legt ihre Strategie und ihre Analysen für jeden dieser Aspekte der Forschung fest. Die Universität konsolidiert die Ergebnisse der Fakultäten und berichtet über die unterstützenden Aktivitäten.
Die Evaluation findet somit auf zwei Ebenen statt, auf der Ebene der Fakultäten und auf der Ebene der Universität. Der Prozess beginnt im zweiten Semester mit der Festlegung der Evaluationsspezifikationen, geht dann über zur Datenerfassung und -aufbereitung, zur Analyse und Berichterstellung zu Beginn des Jahres und schliesslich zur Vorlage der Berichte bei der Universitätsleitung am Ende des ersten Semesters.
Die Forschungsevaluation findet jährlich statt, wechselt aber zwischen einer gründlichen Analyse alle vier Jahre und kürzeren Berichten in den anderen Jahren ab. Die Spezifikationen werden für beide Berichtsarten geeignet.
Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG), Art. 22, Abs. 1, Anhang 1, Standard 3.2.
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), Institutionelle Akkreditierung: Leitfaden, Teil D: Erläuterungen zu den Qualitätsstandards, 3.2.
Dora-Erklärung (San Francisco Declaration on Research Assessment) von 2012.
swissuniversities, SUK Programm P3 «Le programme Performances de la recherche en sciences humaines et sociales», 2018.
Ackermann Krzemnicki, Sonia & Hägele Bernd (2016), Die Standardisierung von Forschungsinformationen an Schweizer universitäre Hochschulen. Informationen, Analysen und Empfehlungen.
swissuniversities, Charakteristika der Doktoratsausbildung in der Schweiz und Empfehlungen der Kammer universitäre Hochschulen, Bern, 12. Februar 2020.
swissuniversities, Position von swissuniversities zum Doktorat, Bern, 22. April 2021
- Die Evaluation der Forschungsleistung ist eine Forderung des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG).
Im Rahmen des QMS der Universität ist die Forschungsevaluation Teil der Berichterstattung der Universität und eine Voraussetzung für die Festlegung der Forschungsstrategie der Universität und ihrer Fakultäten.
- Die Forschungsevaluation wird jedes Jahr durchgeführt und erfolgt sowohl auf der Ebene der einzelnen Fakultäten als auch auf der Ebene der Universität. Sie wechselt zwischen einer gründlichen Analyse alle vier Jahre und kürzeren Berichten in den anderen Jahren ab. Die Spezifikationen werden für beide Berichtsarten geeignet.
- Die allgemeinen Spezifikationen für die Evaluation liegen in der Verantwortung der Prorektorin oder des Prorektors Forschung in Absprache mit den Fakultäten. Sie werden der Forschungskommission vorgelegt. In diesem Rahmen reichern die Fakultäten ihre Evaluation mit eigenen Spezifikationen an.
Das Ergebnis der Evaluation besteht aus einem Bericht für jede Fakultät sowie einem konsolidierten Bericht auf Universitätsebene. Die Berichte werden der erweiterten Universitätsleitung vorgelegt.
Das Reporting ist standardisiert nach einer Vorlage, die den Fakultäten vom Prorektorat Forschung zur Verfügung gestellt wird. Es bezieht sich sukzessive auf die Themenbereiche: wissenschaftliche Publikationen, Projekte, Nachwuchsförderung und sonstige forschungsbezogene Leistungen. Die Daten stammen aus dem Forschungsinformationssystem FIS, dem Datenportal SNF, den Finanz- und Rechnungswesen FRW, dem Personaldienst PAD und den Fakultäten. Die Daten beziehen sich auf einen Zeitraum von vier Jahren und zeigen eine Entwicklung von Jahr zu Jahr.
Die Fakultätsdekane und -dekaninnen sind für den Bericht ihrer Fakultät verantwortlich, der Prorektor oder die Prorektorin Forschung für den Bericht der Universität.
- Forschungsevaluation: Prozess
- Forschungsevaluation: Berichtsspezifikationen
- Evaluationsberichte der Fakultäten
- Evaluationsbericht der Universität