Forschung
Wissenschaftliche Forschung ist eine Kernaufgabe der Universität und bildet die Grundlage für anderen Kerntätigkeiten wie Lehre, Nachwuchsförderung und andere Dienstleistungen der Universität.
Forschung wird im Rahmen von Fakultäten, Instituten und Zentren durchgeführt, die die Qualität ihrer Forschung nach Kriterien ihres jeweiligen Fachgebiets steuern. Rahmenbedingungen werden von der Universität festgelegt, insbesondere in Bezug auf die wissenschaftliche Verantwortung, die Unterstützung und die Verbreitung der Forschung sowie die Evaluation der Forschungsleistung.
So wird diese Leistung sowie ihre Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Grundsätze und Praktiken der verschiedenen humanwissenschaftlichen Disziplinen systematisch und regelmässig evaluiert, um die Forschungsstrategie der Universität, ihrer Fakultäten und extern getragenen Institute zu orientieren.
2024
- Einrichtung des Grants Office als Ersatz für die Stelle für Forschungsförderung.
2023
- Neue Version des Integritätsreglements.
- Einrichtung des Ethik-Boards.
Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (Ethik-Board-Reglement).
- Entwicklung der Forschungsevaluation, einschliesslich des Prozesses, der Spezifikationen und der Erstellung von Evaluationsberichten für die Universität und ihre Fakultäten.
2022
- Entwicklung der Forschungsevaluation.
- Gründung des Obwaldner Instituts für Justizforschung an der Universität Luzern mit Sitz in Sarnen/OW.
2021
- Zuteilung von CHF 20'000 pro Fakultät per annum aus dem Forschungskredit der Universität.
- Merkblatt: Unterstützungsanträge an die Forschungskommission der Universität Luzern.
- Reglement für die Forschungskommission der Universität Luzern.
- Gründung des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern.
In der vierjährigen Leistungsvereinbarung bzw. den jährlichen Leistungsaufträgen der Universität mit dem Kanton Luzern sowie in den Leistungsaufträgen der Fakultäten mit der Universität werden Ziele für die Forschung festgelegt. Diese Mandate basieren auf der Strategie der Universität bzw. der Fakultäten, die eine Forschungskomponente beinhalten.
Freiheit der Forschung wird garantiert (Universitätsgesetz, §5 Abs. 1). Die Universität trifft jedoch Vorkehrungen, um die ethische Verantwortung für ihre Forschung zu gewährleisten (Universitätsgesetz, §5, Abs. 2-4). Zu diesem Zweck hat sie ein Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern erlassen. Sie folgt dabei dem Kodex der wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz.
Die Universität hat eine/n Integritätsbeauftragte/n eingesetzt. Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann bei dem/der Integritätsbeauftragten oder bei der Hinweis-Meldestelle eine Meldung erstattet werden. Verdichtet sich nach einer ersten Vorabklärung der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, stellt die/der Integritätsbeauftragte/r bei dem/der Rektor/in einen Antrag auf Eröffnung eines formellen Untersuchungsverfahrens.
Die Universität hat ein Ethik-Board eingerichtet, dass überprüft Forschungsprojekte der Universität Luzern im Rahmen des Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden. Dieses Reglement hat zum Zweck, die Menschenwürde und Persönlichkeit von Personen zu schützen, die als Probandinnen und Probanden an Forschungsprojekten teilnehmen.
Forschung an der Universität findet sich im Rahmen der Fakultäten und der An-Institute statt. Jede dieser Einheiten entwickelt ein wissenschaftliches Profil mit eigenen Themen und Methoden. Auf diese Weise hebt sie die Stärken der Forschung hervor. Dieses Profil ist auf der jeweiligen Website definiert :
Obwohl die Forschung weitgehend im Rahmen von Lehrstühlen oder drittmittelfinanzierten Stellen durchgeführt wird, kann sie strukturell durch die Entwicklung von Forschungsstellen unterstützt werden, die bestimmten Forschungsbereichen eine grössere Sichtbarkeit verleihen. Die Einrichtung von diesen Stellen wird somit zur Schärfung des wissenschaftlichen Profils der Fakultäten beitragen:
- Theologische Fakultät;
- Kultur- und sozialwissenschaftliche Fakultät;
- Rechtswissenschaftliche Fakultät;
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät;
- Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin;
- Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie.
An-Institute sind von den Fakultäten unabhängige Forschungsstellen.
Die Forschung wird von talentierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität durchgeführt. Die Qualifikationen und Kompetenzen der Professorinnen und Professoren der Universität sowie ihres Nachwuchses sind für die Leistungen der Universität von grosser Bedeutung. Die Anstellungsprozesse sind somit entscheidende Instrumente zur Qualitätssicherung sowie zur Entwicklung des akademischen Profils der Institution. Dabei werden die Forschungsqualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber anhand von Kriterien ihres Forschungsgebiets, nationalen und internationalen Standards für die Einreichung und Verwaltung von Forschungsprojekten und ihrem Potenzial für die Entwicklung des Forschungsprofils der Universität und ihrer Fakultäten berücksichtigt.
Die Forschung wird in Form von Projekten durchgeführt, wobei die Mittel und die Methodik für jeden Forschungsbereich spezifisch sind. Sie erfordert gegebenenfalls finanzielle, materielle und personelle Unterstützung.
Drittmittelprojekte sichern zum Teil die Ressourcen der Universität und ihren Ruf in der wissenschaftlichen Welt. Durch ihre Fakultäten und extern getragene Institute strebt sie somit die Akquisition von Drittmitteln an und bevorzugt die Einreichung von wettbewerbsfähigen Projekten bei wissenschaftlichen Institutionen in der Schweiz (hauptsächlich SNF) und in Europa.
Gegebenenfalls werden die Projekte und ihre Durchführung extern evaluiert. Die Universität unterstützt die Forschenden, indem sie sie über die bestehenden Möglichkeiten (extern und intern) informiert, sie bei der Erstellung der Antragsunterlagen begleitet und diese Vorarbeiten via die Forschungskommission finanzieren kann.
Das Hauptforschungsergebnis sind die wissenschaftlichen Publikationen der Forscherinnen und Forscher. Die Qualitätskriterien variieren je nach Fachrichtung und Art der Veröffentlichung.
Die Begutachtung erfolgt in der Regel extern durch Fachkollegen. In einem ersten Schritt werden die Publikationsprojekte oft an wissenschaftliche Tagungen vorgestellt und diskutiert. Anschliessend sind sie Gegenstand von Veröffentlichungsprozessen in renommierten Zeitschriften und Verlagen, die ggf. ein Peer-Review-Verfahren beinhalten. Veröffentlichungen in Fremdsprachen, insbesondere in Englisch, tragen zur Internationalisierung und Verbreitung von Forschungsergebnissen bei. Zitationen messen die Rezeption der Veröffentlichung im wissenschaftlichen Bereich. Die Anzahl der Veröffentlichungen und ihr Ansehen nach Forschungsgebieten bestimmen die Position der Universität in den anerkanntesten Hochschulrankings.
Die Universität bzw. die Fakultäten können die Veröffentlichungen finanziell unterstützen.
Mit ihrem Forschungskredit unterstützt die Universität die Forschung subsidiär zu anderen Finanzierungsquellen. Ein Teil dieses Kredits (CHF 20'000 pro Fakultät und per Annum) wird den Fakultäten zugewiesen. Die Fakultäten legen ein Reglement für die Verwendung dieser Mittel fest. Der Rest fliesst in die universitäre Forschungsförderung, die von der Forschungskommission verwaltet wird.
Die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln sind im Reglement der Forschungskommission und im dazugehörige Merkblatt festgelegt.
Die Gesuche müssen über das Forschungsinformationssystem FIS eingegeben und verwaltet werden.
Die Begünstigten verpflichten sich unter anderem dazu, am Ende ihres Projekts einen Abschlussbericht vorzulegen. Die Forschungskommission kann Zwischenberichte anfordern.
Das Grants Office bietet Beratungs- und Informationsleistungen für Forschenden der Universität an. Sie betreffen vor allem die Möglichkeiten und Verfahren zur Beschaffung von Ressourcen, sowohl intern als auch extern.
Die Universität und ihre Fakultäten heben die Forschungsaktivitäten und -ergebnisse, ihre Forscherinnen und Forscher sowie die unterstützenden Organe und Instrumente hervor.
Das wichtigste Instrument ist die Rubrik Forschung auf der Website der Universität.
Auf der Website der Universität werden ausserdem die Profile ihrer Forschenden angezeigt, die vom Forschungsinformationssystem FIS gespeist werden. Das FIS ist eine Forschungsdatenbank, die von den Forschenden gefüllt wird und neben ihren Profilen auch der Online-Veröffentlichung von Forschungsdaten sowie der Evaluation der Forschung der Universität und ihrer Fakultäten dient. Der/die FIS-Koordinator/in verwaltet den Prozess der obligatorischen jährlichen Registrierung dieser Daten, informiert und unterstützt die Forschenden bei diesem Prozess.
Die Forschung wird zudem in der Zeitschrift cogito und den sozialen Netzwerken der Universität hervorgehoben.
Die Universität berichtet in ihrem Jahresbericht über den Stand der Forschung, sowohl in aggregierter Form als auch durch die Hervorhebung bedeutender Beiträge.
Die Universität und ihre Fakultäten evaluieren regelmässig und systematisch die Forschungsleistungen (sowie die Nachwuchsförderung und andere forschungsbezogene Leistungen) und deren Rahmenbedingungen. Alle vier Jahre wird ein umfassender Bericht erstellt, wobei in den übrigen Jahren summarische Analysen erstellt werden. Der letzte Evaluationsbericht der Universität sowie der Evaluationsprozess ist unter Forschungsleistung evaluieren verfügbar.
Die Universität berichtet ihrem Träger über ihre Forschungstätigkeit (und die damit verbundenen Aktivitäten) und analysiert ihre Leistungen, um ihre Forschungsstrategie auszurichten. So entwickelt sie jedes Jahr eine Evaluierung auf zwei Ebenen:
- Die Fakultäten, in deren Rahmen die Forschung stattfindet, entwickeln ihre Forschungsevaluation, indem sie sich an die Standards der Universität halten und die Besonderheiten ihrer Forschungskultur(en) hervorheben.
- Das Prorektorat Forschung legt mit Unterstützung der Forschungskommission die Evaluationsstandards der Universität fest und erstellt jedes Jahr eine konsolidierte Forschungsevaluation auf Universitätsebene.