Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Allgemeine Informationen
Sie studieren Wirtschaftswissenschaften um zu verstehen, wie sich Individuen, Unternehmen und ganze Volkswirtschaften verhalten und entwickeln. Mit dem erworbenen Wissen und den erlernten Fähigkeiten können Sie einen Beitrag dazu leisten, dass aktuelle Herausforderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik bewältigt werden können. Mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium können Sie Verantwortung in diesen Bereichen übernehmen – und Sie haben dank der anwendungsorientierten Ausrichtung unseres Studiengangs bereits mit dem Bachelor-Abschluss gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das Masterstudium bietet die Möglichkeit, die breite Ausbildung des Bachelors fortzusetzen und eigene Interessen zu vertiefen. Durch die gezielte Schwerpunktsetzung eignen Sie sich Expertenwissen in den gewählten Bereichen an und verbessern Ihre Karrierechancen nach dem Studium.
Die Universität Luzern ist die jüngste in der Schweiz und mit ca. 3000 Studierenden auch die kleinste. Eine enge Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden – in den Wirtschaftswissenschaften durchaus nicht selbstverständlich – prägt den persönlichen Charakter der Fakultät. Das Studium in Luzern ist anwendungs- und problemorientiert sowie fokussiert. Die Studierenden lernen, eigenständig Antworten auf aktuelle gesellschaftliche und unternehmerische Herausforderungen zu finden.
Anders als an anderen Universitäten werden Volkswirtschaft (VWL) und Betriebswirtschaft (BWL) im gesamten Studienverlauf sowohl auf Bachelor- wie auch auf Masterstufe parallel geführt. Das Studium wird mit einem "Bachelor of Arts in Wirtschaftswissenschaften" (BA in Economics and Management) resp. mit einem "Master of Arts in Wirtschaftswissenschaften" (MA in Economics and Management) abgeschlossen. Mit den Studienprogrammen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern sind Sie in der Lage, betriebswirtschaftliche wie volkswirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und die jeweiligen Instrumente anzuwenden.
Mathematische Konzepte helfen, wirtschaftliche Zusammenhänge prägnant zu formulieren und Daten systematisch zu analysieren. Eine Pflichtveranstaltung in Mathematik zu Beginn des Studiums stellt eine Auffrischung des Mittelschulstoffes sicher und ergänzt diesen in ausgewählten Bereichen. Weiterführende mathematische Konzepte können später bei Bedarf auch in einzelnen wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen eingeführt werden. Wir betreiben in Luzern Mathematik nicht als Selbstzweck. Studierende, die an wirtschaftlichen Fragen interessiert sind, sollten sich deshalb nicht wegen der Mathematik vom Studium bei uns abschrecken lassen.
Anrechnung & Zulassung
Bereits an anderen Universitäten absolivierte Veranstaltungen, die in Inhalt und Umfang unseren Lehrveranstaltungen entsprechen, können angerechnet werden. Welche Veranstaltungen in welchem Umfang angerechnet werden, muss im Einzelnen geprüft werden. Diese Prüfung wird durch die Studienberatung vorgenommen.
Eine definitive Anrechnung erfolgt erst nach der Immatrikulation. Senden Sie dazu bitte ein Scan des Original-Leistungsnachweises an die Studienberatung (studienberatung-wf). @ unilu.ch
Einblicke in die Praxis sind wertvoll für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung. Qualifizierte Praktika können daher im Wahlpflicht- oder Wahlbereich als extracurriculare Leistungen bis zu einem Gesamtumfang von 6 Credits angerechnet werden. Absolviert werden Praktika in der Regel während der Semesterferien. Es ist ausserdem möglich, ein Semester auszusetzen, um ein Praktikum zu absolvieren, und das Studium dann im darauffolgenden Semester fortzusetzen.
Details zu den Voraussetzungen und zur Anrechnung von extracurricularen Leistungen sind auf der Reglemente-Seite zu finden.
Ja, an der WF kann pro Studienstufe (Bachelor/Master) eine militärische Grund- oder Weiterausbildung bis maximal 6 ECTS-Punkte angerechnet werden. Die Anrechnung ist in der Wegleitung extracurriculare Leistungen geregelt. Die definitive Anrechnung wird durch die Studienberatung (studienberatung-wf) geprüft. @ unilu.ch
Information dazu finden sich unter Lehrveranstaltungen.
Ja. Studierende, die an einer anderen Schweizer Universität immatrikuliert sind, können einzelne Lehrveranstaltungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (WF) der Universität Luzern besuchen und Credits nach ECTS erwerben. Weitere Information dazu finden sich unter Lehrveranstaltungen.
Studienplanung
Grundsätzlich handelt es sich bei den Studienprogrammen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät um Vollzeitstudien. Das heisst, wir bieten keine speziellen Abend- oder Wochenendvorlesungen für Teilzeitstudierende an. Dies schliesst Nebentätigkeit jedoch nicht aus. Je nach Intensität der Nebentätigkeiten kann sich das Studium aber verlängern. Eine spezielle Anmeldung für ein Teilzeitstudium ist nicht notwendig, die Semestergebühren sind gleich wie bei einem Vollzeitstudium. Für das Bachelorstudium bieten wir einen Musterstudienplan für das Teilzeitmodell über 8 Semester an.
- Grundsätzlich empfehlen wir Neustudierenden das Studium im Herbstsemester zu beginnen. Gründe dafür sind die teilweise aufbauenden Veranstaltungen sowie die umfangreiche Einführungsveranstaltung zu Beginn des Herbstsemesters.
- Den Studienbeginn im Frühjahrssemester empfiehlt sich für Studierenden, welche bereits Vorkenntnisse haben und die Universität oder das Studiengebiet wechseln möchten.
- Das Masterstudium kann ebenfalls im Frühjahrssemester begonnen werden. Da es im Masterstudium weniger Pflichtveranstaltungen gibt, ist der Einstieg im Frühjahrssemester einfacher möglich als im Bachelorstudium.
Der BA in Wirtschaftswissenschaften kann entweder als Monostudiengang (180 Cr) oder als Hauptfachstudiengang (150 Cr) in Kombination mit dem Nebenfach Psychologie (30 Cr) studiert werden. Im Monostudiengang gibt es kein Nebenfach, innerhalb des Wahlbereichs (15 Credits) können aber Veranstaltungen an den anderen Fakultäten der Universität Luzern besucht werden.
Im MA in Wirtschaftswissenschaften stehen verschiedene Spezialisierungen zur Verfügung. Ein Nebenfach ist nicht wählbar, jedoch können im Wahlbereich (12 Credits) Veranstaltungen an den anderen Fakultäten der Universität Luzern besucht werden.
Studierende, die aus wichtigen Gründen während längerer Zeit am Besuch der Lehrveranstaltungen vollständig verhindert sind, können auf ein schriftliches Gesuch hin beurlaubt werden.
Zu diesen Gründen zählen unter anderem Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Praktika, Militär- oder Zivildienst. Das Gesuch ist spätestens bis 15. September für das Herbstsemester bzw. 15. Februar für das Frühjahrssemester zu stellen. Die Beurlaubung gilt jeweils für ein Semester und kann in der Regel höchstens zweimal pro Studienstufe bewilligt werden. Beurlaubte Studierende bleiben an der Universität Luzern immatrikuliert, entrichten jedoch keine Semestergebühren. Beurlaubte Studierende dürfen keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine Prüfungen absolvieren. Die Benutzung der Bibliotheken steht den beurlaubten Studierenden offen, der studentische E-Mail-Account bleibt erhalten.
Ein Urlaubsgesuch ist beim Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einzureichen. Bitte beachten Sie auch die Richtlinien für die Beurlaubung von Studierenden.
Prüfungen
Die Prüfungszeiträume finden Sie auf unserer Prüfungsseite. Die Prüfungsdaten einzelner Veranstaltungen sind dem aktuellen Prüfungsplan (auf der Prüfungsseite) sowie dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.
Für sämtliche Veranstaltungen der WF besteht eine Anmeldepflicht. Ohne Anmeldung können Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen. Auch für Seminare ohne Abschlussprüfung ist eine Anmeldung während des Prüfungsanmeldezeitraums erforderlich. Die Anmeldung verläuft über das UniPortal und ist im Leitfaden zur Prüfungsanmeldung beschrieben. Nach Ablauf der Anmeldefrist können Sie sich nicht mehr an- oder abmelden.
Falls Sie Ihre Maturität in einer anderen Sprache als Deutsch erworben haben, können Sie an schriftlichen Prüfungen eine Prüfungsdauerverlängerung beantragen. Füllen Sie dazu bis Ende der Prüfungsanmeldefrist das Online-Formular auf der Prüfungsseite aus. Sie erhalten daraufhin von der Prüfungsadministration Ihre persönliche Bewilligung, welche Sie an jeder Prüfung vorweisen müssen. Achtung: Prüfungsdauerverlängerungen für fremdsprachige Studierende sind nur im Bachelor-Studium möglich. Die Gesuche gelten ausserdem nur für die aktuelle Prüfungssession und müssen für das nächste Semester wieder neu eingereicht werden!
Alle Studierenden mit einer anderen Maturitätssprache als die Prüfungssprache können bei schriftlichen Prüfungen ein allgemeinsprachliches Wörterbuch mitnehmen. Dafür ist kein Gesuch erforderlich. Nicht erlaubt sind Fachwörterbücher sowie elektronische Wörterbücher.
Lesen Sie hierzu bitte das Merkblatt "Hinweise zu schriftlichen Prüfungen".
Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Wenn Sie eine Prüfung aus triftigen Gründen nicht ablegen können, müssen Sie dies der Prüfungsadministration schnellstmöglich melden, auf jeden Fall jedoch vor Prüfungsbeginn. Damit Ihre Abmeldung ohne Konsequenzen bleibt, müssen Sie den Grund für Ihr Fernbleiben belegen (siehe Wegleitung Prüfungen, § 3, Nichtantreten von Prüfungen). Wenn Sie eine Prüfung unentschuldigt versäumen, gilt diese als nicht bestanden und wird mit der Note 1 bzw. «failed» bewertet. Die Prüfung kann zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden (siehe nächste Frage).
Sie können nicht bestandene Prüfungen wiederholen, sofern Sie die Obergrenze an Fehlversuchs-Credits nicht erreichen. Eine Wiederholmöglichkeit besteht am nächsten regulären Prüfungstermin, in der Regel im Folgejahr. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Die Credits aller nicht bestandenen Studienleistungen (Fehlversuche) werden summiert. Erreicht die Gesamtsumme aller nicht bestandenen Studienleistungen das Äquivalent von 42 Credits (Monostudiengang Bachelorstufe) bzw. 35 Credits (Hauptfachstudiengang Bachelorstufe), und 24 Credits (Masterstufe), werden Sie vom Studium bzw. den betreffenden Studienrichtungen ausgeschlossen.
Die Prüfungseinsicht richtet sich primär an Studierende mit ungenügendem Leistungsnachweis. Raum, Datum und Anmeldeschluss für die Prüfungseinsicht sind jeweils im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt. Die Anmeldung erfolgt via Online-Anmeldeformular. Die Anmeldung ist verbindlich, eine Abmeldung ist dem Dekanat möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Ihre Prüfungsleistungen können Sie über das UniPortal einsehen. Beachten Sie dazu auch den Leitfaden zur Einsicht der Studienleistungen. Falls Sie einen offiziellen Leistungsnachweis benötigen, können Sie sich an die Prüfungsadministration wenden.
Bitte lesen Sie die Wegleitung zu den Prüfungen sowie die weiteren Prüfungsinformationen auf unserer Website. Bei organisatorischen Fragen erhalten Sie unter wf-pruefungen Auskunft. Bei technischen Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unserer Informatikabteilung: @ unilu.chhelpdesk. @ stud.unilu.ch
Studienabschluss / Übertritt ins Masterstudium
Voraussetzung zur Zulassung zu einer Bachelorarbeit ist die erfolgreiche Absolvierung der Orientierungsstufe sowie von mindestens 45 Credits im Hauptstudium, einer bestandenen Semesterarbeit sowie einem nach Credits gewichteten Gesamtnotenschnitt von mindestens 5,0 oder einer Note von mindestens 5,5 bei der Semesterarbeit.
Studierende, die im Bachelor Wirtschaftswissenschaften der Universität Luzern immatrikuliert sind, können Studienleistungen des Masterstudiums vorholen. Insgesamt dürfen maximal 24 Credits aus dem Pflichtteil erworben werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens 150 Credits im Bachelorstudium. Die Studienleistungen können nicht im Bachelorstudium angerechnet werden, Fehlversuche werden dem Masterstudium angerechnet.
Im Masterstudiengang wählen Sie entweder eine von vier Spezialisierungen (Applied Data Science, Marktorientiertes Management, Gesundheitsökonomie und –Management, Politische Ökonomie) oder Sie machen den generalistischen Master (Wahlpflicht), welcher Inhalte aus dem gesamten Masterprogramm enthält.
Die Entscheidung, welche Variante ich im Masterstudium wähle (Spezialisierung/Wahlpflicht) sollte bereits vor dem Studiumstart erfolgen und muss bei der Anmeldung zum Masterstudium angegeben werden. Sollten Sie sich im Verlaufe des Studiums jedoch entscheiden, die Variante resp. die Spezialisierung zu wechseln, ist dies grundsätzlich möglich. Siehe hierzu die nächste Frage.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäss Wegleitung über die Zulassung zum Master in Wirtschaftswissenschaften erfüllt sind.
Wechsel der Spezialisierung: Der Pflichtbereich ist bei beiden Varianten und bei allen vier Spezialisierungen gleich. Bereits absolvierte Veranstaltungen in einer Spezialisierung können im Umfang bis zu 12 Credits im Wahlbereich angerechnet werden. Wenn man bereits mehr als 12 Credits in der Spezialisierung oder bereits Credits im Wahlbereich absolviert hat, können beim Wechsel der Spezialisierung gewisse Credits verloren gehen.
Wechsel der Variante: Wenn Sie die Variante Wahlpflicht gewählt haben und sich im Verlaufe des Studiums für eine Spezialisierung entscheiden - oder umgekehrt - ist dies ebenfalls möglich. Da es hier viele verschiedene Fälle gibt, wird auf ein hypothetisches Rechenbeispiel verzichtet. Für genaue Auskünfte zur Übernahme der Credits wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.