Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät: Stundenplanung, Lehrveranstaltungsformen, Reglemente, Studiendauer, Teilzeitstudium, externes Nebenfach, Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Orientierungsgespräch, Credits, Social Credits, Schriftliche Arbeiten, Plagiat, Prüfungen, Abschlussverfahren, Anrechnungen, Einzelkursbesuche, Sprachkurse, Studiengangwechsel, Beurlaubung, Dienstverschiebung
Stundenplanung, Lehrveranstaltungsformen, Reglemente, Studiendauer, externes Nebenfach, Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Orientierungsgespräch
Die Studienanforderungen für alle Studiengänge sind in den Wegleitungen der geltenden Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
Reglemente, Merkblätter, Formulare
Eine Hilfe zur Zusammenstellung Ihres Stundenplans bieten die Musterstudienpläne. Sie bilden die Wegleitung eines Studiengangs in tabellarischer Form ab.
Bitte beachten Sie, dass je nach Studienbeginn für Studierende unterschiedliche Studien- und Prüfungsordnungen und somit auch unterschiedliche Wegleitungen und Musterstudienpläne gelten.
Je nach Studiengang sind bestimmte Lehrveranstaltungen obligatorisch, andere können aus einer grösseren Auswahl von Lehrveranstaltungen frei gewählt werden. Das jeweilige Lehrangebot finden Sie vor Semesteranfang auf dem UniPortal oder in den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen (KVV) der Fachbereiche. Auf dem UniPortal können Sie die von Ihnen gewählten Veranstaltungen in einem individuellen Stundenplan zusammenfassen (vgl. "Leitfaden: Anmeldung Lehrveranstaltungen KSF" im UniPortal).
Für Neustudierende findet zu Semesterbeginn zudem die Informationsveranstaltung "Einführung in die Studienorganisation" statt, welche die Stundenplanung und weitere Fragen ausführlich behandelt. Die Teilnahme wird sehr empfohlen. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an die Fachstudienberaterinnen und -berater oder an Ihre Mentorin bzw. Ihren Mentor wenden.
Vorlesung (VL, 2 Credits), Einführungsvorlesung (2 Credits), Kolloquialvorlesung (KVL, 3 Credits): Professorinnen und Professoren teilen in komprimierter Form ihr Wissen mit. Vorlesungen werden in der Regel mit einer Prüfung am Semesterende abgeschlossen. Diese wird benotet.
Kolloquium (KOL, 2 Credits): Begleitend zu Einführungsvorlesungen und Kolloquialvorlesungen werden Kolloquien angeboten, in welchen die Studierenden die Veranstaltungsinhalte vertiefen.
Proseminar (PS, 4 Credits): Für Studienanfängerinnen und -anfänger geeignet, da Grundlagen in Methoden und Theorie vermittelt werden. Seminare sind im Vergleich zu Vorlesungen eine sehr interaktive Lehrform. Die Studierenden beteiligen sich mit Diskussionsbeiträgen, Referaten, schreiben Essays oder gleisen nebenbei ihre (Pro-)Seminararbeit auf. Seminare sind in der Regel unbenotet.
Seminar / Hauptseminar (HS) / Methodenseminar (METH) (4 Credits): Teilweise auf Proseminaren aufbauend; insbesondere für Studierende nach Abschluss der Assessmentstufe geeignet. Teilweise wird das Schreiben von Seminararbeiten aufgegleist. Hauptseminare sollten nicht im ersten Semester besucht werden.
Übungen (UEB, 2 Credits): Einzelne Seminare bieten Übungen (= Tutorate) an, um die Themen der Seminare zu vertiefen (insbesondere SoCom und Soziologie).
Masterseminar (MSE, 4 Credits): Für Masterstudierende vorgesehen.
Proseminararbeit (4 Credits), (Haupt-)Seminararbeit (6 Credits): Schriftliche Arbeiten werden in der Regel ausserhalb der Lehrveranstaltungen geschrieben, insbesondere in den Semesterferien. Die Themenfindung und die Absprache des Betreuungsverhältnisses geschieht idealerweise bereits in den Lehrveranstaltungen bzw. in der Vorlesungszeit.
Forschungskolloquium oder Kolloquium für Abschlussarbeiten (1-2 Credits): Je nach Fachbereich werden Kolloquien angeboten, in denen verschiedene Forschungsinhalte oder Abschlussarbeiten vorgestellt und diskutiert werden.
Die wichtigsten Reglemente zum Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind die Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) und die dazugehörenden Wegleitungen.
Die StuPOs regeln unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen, die Studienanforderungen, das Profil und den Aufbau der Studiengänge. Studiengangspezifische Einzelheiten werden in den dazugehörenden Wegleitungen geregelt. Bitte beachten Sie, dass für Studiengänge auf Masterstufe, die nicht ausschliesslich von unserer Fakultät angeboten werden, eigene Studien- und Prüfungsordnungen vorliegen.
Bitte beachten Sie auch, dass je nach Studienbeginn und Zeitpunkt eines Fachwechsels für Studierende unterschiedliche Versionen der Studien- und Prüfungsordnungen bzw. Wegleitungen gelten. Ausschlaggebend ist das Semester Ihres Studienstarts an der KSF bzw. das Semester Ihres Majorwechsels bei einem Fächerstudiengang an der KSF oder Ihres Wechsels von einem integrierten Studiengang in einen Fächerstudiengang oder umgekehrt.
Die erwähnten Dokumente finden Sie auf der Webseite Reglemente, Merkblätter, Formulare.
Die Studiendauer ist nicht begrenzt.
Die Regelstudiendauer für ein Bachelorstudium umfasst sechs Semester (drei Jahre), für ein Masterstudium vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudiendauer bezieht sich auf ein Vollzeitstudium (= ca. 30 Credits pro Semester).
Studierende der Fächerstudiengänge können ein Nebenfach (Minor) an einer anderen Fakultät oder Universität belegen. Innerhalb der Universität Luzern tun sie dies im Rahmen der Minorprogramme der Theologischen, Rechtswissenschaftlichen oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Als Minor belegte Fächer können aber auch an einer anderen Universität im In- und Ausland absolviert werden. Grundsätzlich gilt, dass nur solche Fächer als externer Minor gewählt werden können, welche nicht an der Universität Luzern angeboten werden. Für Zulassung und Abschluss gelten die Bestimmungen der anbietenden Fakultät. Der Umfang eines Minorprogrammes muss mindestens 55 Credits auf Bachelorstufe bzw. 25 Credits auf Masterstufe umfassen. Darüber hinaus geleistete Credits, können den freien Studienleistung zugerechnet werden. Dies geschieht automatisch beim Studienabschluss. Es müssen keine Nebenfach-Credits im UniPortal verschoben werden.
Für die Anmeldung zu einem externen Minor an einer anderen Universität sind die Studiendienste der anbietenden Universität zuständig (Anmeldefristen beachten). Zusätzlich benötigen Sie eine Anrechnungsvereinbarung („Learning Agreement“) zwischen der externen Universität und unserer Fakultät. Melden Sie sich dafür bei der Dekanatsstudienberatung und senden Sie ihr den direkten Weblink zum gewünschten Minor.
Die Anmeldung erfolgt online über das UniPortal. Nur mit dieser Anmeldung ist es möglich, Credits für eine Lehrveranstaltung zu erwerben. An- und Abmeldungen sind in der Regel zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass einzelne Dozierende für ihre Lehrveranstaltungen eine zusätzliche Anmeldung auf der Lernplattform OLAT verlangen.
Zu Vorlesungsprüfungen ist keine separate Anmeldung nötig.
Für Lehrveranstaltungen an den anderen Fakultäten gelten teilweise andere Anmeldefristen und Abläufe. Bitte beachten Sie die entsprechenden Leitfäden:
Das Orientierungsgespräch ist obligatorisch und findet nach dem zweiten Semester statt. Es bietet den Studierenden Gelegenheit, sich mit einer Dozentin oder einem Dozenten ihres Studienganges über den bisherigen Studienverlauf und die Studienplanung auszutauschen.
Nach dem zweiten Studiensemester erfolgt die Anmeldung zum Orientierungsgespräch im Majorfach. In der Regel finden die Orientierungsgespräche in den ersten Wochen des neuen Semesters statt. Die genauen Termine werden von den betreffenden Seminaren bzw. Instituten festgelegt und bekannt gegeben.
Anmeldefrist ist der 1. September bzw. der 1. Februar. Die Anmeldung erfolgt direkt im Web: Anmeldung Orientierungsgespräch
Mit der Anmeldung ist eine ca. zweiseitige Reflexion über das bisherige Studium einzureichen, die eine Selbsteinschätzung der erworbenen Fähigkeiten sowie der Stärken und Schwächen enthalten soll. Des Weiteren muss ein aktueller Leistungsnachweis mit allen bislang erworbenen Studienleistungen eingereicht werden. Der Leistungsnachweis kann direkt im UniPortal unter Studienleistungen/Druckansicht generiert werden.
Credits, Credits für universitäres Engagement
Wer das Studium in 6 Semester absolvieren möchte, sollte im Durchschnitt mit 30 Credits pro Semester (inkl. schriftliche Arbeiten) rechnen. Zum Studienstart lohnt es sich, sich den ungefähren Arbeitsaufwand im Studium auszurechnen: 1 Credit entspricht ca. 25-30 Stunden.
Im UniPortal haben Sie jederzeit Einblick in Ihre aktuelle Studienleistungsübersicht. Einen Leistungsnachweis können Sie direkt unter Studienleistungen/Druckansicht generieren.
Einen offiziellen Leistungsnachweis erhalten Sie bei Abschluss Ihres Studiums. Sollten Sie schon früher einen offiziellen Leistungsnachweis benötigen (zum Beispiel für Bewerbungen), können Sie sich gerne an das Dekanat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wenden.
Während des Studiums ist es möglich, eine bestimmte Anzahl von Credits für universitäres Engagement in den freien Studienleistungen zu erwerben. Das Ziel dieser Credits ist es, die Vernetzung unter den Studierenden sowie zwischen ihnen und universitären sowie anderen Stellen zu fördern und somit zu einem vielfältigen Unilbeben beizutragen.
Die Credits für universitäres Engagement gehören zum Gesamtumfang der jeweiligen Studienstufe, sind also als Teil der 180 bzw. 120 Credits zu verstehen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Credits für universitäres Engagement zu erwerben, z. B.:
Lektürekreise, Leitung eines Tutorats, studentische Vertretung in Gremien bzw. Mitarbeit in der Fachschaft der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (kuso) oder der Studierendenorganisation Luzern (SOL) sowie Unterstützung eines wissenschaftlichen Projekts an der Fakultät. Nach Absprache mit dem Dekanat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind auch andere Tätigkeiten sowie selbst kreierte Projekte möglich.
Leisten Sie einen Beitrag zum Unileben in Kurzeinsätzen bei verschiedenen Projekten (z.B. Infostände, Sportevents, etc.), verwenden Sie bitte das Stundenblatt und lassen sich Ihren geleisteten Einsatz sofort von der betreuenden Person schriftlich bestätigen.
Weitere Details finden Sie im folgenden Dokument zum Download:
Credits für universitäres Engagement (Übersicht plus Weisungen)
Auf OLAT finden Sie diverse Projekte ausgeschrieben:
Social Credits und Credits für universitäres Engagement OLAT
Schriftliche Arbeiten, Plagiat
Die Zahl der schriftlichen Arbeiten ist abhängig vom gewählten Studiengang und ist in der Wegleitung aufgeführt. Auf Bachelorstufe sind es ca. 6 bis 7 schriftliche Arbeiten, auf Masterstufe sind es ca. 3 schriftliche Arbeiten. Bitte achten Sie darauf, früh im Studium mit dem Verfassen erster (Pro)Seminararbeiten zu beginnen. Damit Sie sich für den Studienabschluss anmelden können, müssen auf Bachelorstufe alle schriftlichen Arbeiten abgeschlossen sein.
Schriftliche Arbeiten müssen nicht zwingend im Rahmen eines Seminars verfasst werden.
In der Regel werden schriftliche Arbeiten zu zuvor besuchten Seminaren verfasst. Es ist aber auch möglich, eine freie Arbeit zu einem eigens gewählten Thema zu schreiben. Bitte sprechen Sie dies frühzeitig mit der betreuenden Lehrperson ab.
Für die Abgabe schriftlicher Arbeiten gelten bestimmte Anforderungen, die teilweise von Fachbereich zu Fachbereich variieren. Bitte beachten Sie dazu den Leitfaden Wissenschaftliche Arbeitstechniken und besprechen Sie das Vorgehen mit den Dozierenden.
Leitfaden für wissenschaftliches Schreiben
Ihre Arbeit reichen Sie mit einem im UniPortal generierten Formular dem/der Dozierenden ein.
Plagiate sind unbelegte Übernahmen von ganzen Texten, Textteilen oder Argumenten aus Büchern, Zeitschriften oder dem Internet.
Plagiate stellen eine gravierende Verletzung der akademischen Redlichkeit dar. Die Dozierenden der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät prüfen eingereichte Texte regelmässig auf Plagiate. Die Studien- und Prüfungsordnung sieht vor, dass im Plagiatsfall die schriftliche Arbeit ohne Wiederholungsmöglichkeit direkt als endgültig nicht bestanden gewertet wird. Im Wiederholungsfall wird der Kandidat oder die Kandidatin aus den betreffenden Studienrichtungen ausgeschlossen.
Um Plagiate zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit der Praxis der wissenschaftlichen Zitation vertraut zu machen.
Leitfaden für wissenschaftliches Schreiben
Hilfestellung finden Sie dabei in den einführenden Proseminaren. Bei Unsicherheit erkundigen Sie sich am besten aktiv beim entsprechenden Seminar. Die universitäre Lehrkommission hat zudem ein Merkblatt zu Plagiaten erstellt.
Prüfungen und Abschlussverfahren
Eine Anmeldung zur Vorlesungsprüfung ist nicht erforderlich.
Haben Sie eine Vorlesung, zu der Sie angemeldet sind, regelmässig besucht, sind Sie automatisch auch zur entsprechenden Vorlesungsprüfung zugelassen. Sollten Sie nicht zur Prüfung (1. Versuch) antreten können, melden Sie sich bitte bei der Lehrperson ab. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
Wer zur Vorlesungsprüfung (1. Versuch) nicht antritt, erhält keine Credits für den Besuch der Lehrveranstaltung; die Lehrveranstaltung erscheint dann auch nicht im Leistungsnachweis. Der Termin für die Wiederholungsprüfung kann nicht als Termin für den 1. Versuch wahrgenommen werden, ausser es liegt ein Arztzeugnis für den Ersttermin vor.
Wer die Vorlesungsprüfung beim 1. Versuch nicht besteht und zum in diesem Fall obligatorischen 2. Versuch nicht antritt, für den gilt die Vorlesungsprüfung als endgültig nicht bestanden.
Bitte beachten Sie hierzu und zu den Studienausschlussregelungen auch die Dekanatsdirektive zu den Vorlesungsprüfungen, die Sie hier zum Download finden:
Dekanatsdirektive zu Vorlesungsprüfungen
Bitte beachten Sie, dass an anderen Fakultäten abweichende Regelungen zur Prüfungsanmeldung gelten. Informationen finden Sie in den entsprechenden Leitfäden:
Vorlesungsprüfungen finden an einem von der Lehrperson bekannt gegebenen Termin statt.
Im Frühjahrssemester können Vorlesungsprüfungen in den letzten beiden Semesterwochen und in der ersten Woche nach Semesterende, im Herbstsemester in den letzten beiden Semesterwochen und in der zweiten Januarwoche durchgeführt werden.
Bei Nichtbestehen einer Vorlesungsprüfung müssen Sie zum nächstmöglichen Termin zu einer Wiederholungsprüfung erscheinen.
Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung wird von der jeweiligen Lehrperson festgelegt. Nicht bestandene Prüfungen können nur einmal wiederholt werden. Das Antreten an die Wiederholungsprüfung ist obligatorisch.
Bitte beachten Sie hierzu sowie zu den Studienausschlussregelungen auch die Dekanatsdirektive zu den Vorlesungsprüfungen, die Sie hier zum Download finden:
Dekanatsdirektive zu Vorlesungsprüfungen
Melden Sie sich bei der Dekanatsstudienberatung, sobald Sie mehrere Vorlesungsprüfung nicht bestanden haben:
Studierende, die ihren Zulassungsausweis (Matura bei Bachelorstudierenden oder Bachelorabschluss bei Masterstudierenden) nicht in der deutschen Sprache erworben haben, können für einzelne schriftliche Prüfungen sowie die Abschlussprüfung zusätzliche Zeit beantragen.
Verlängerung der Prüfungsdauer für fremdsprachige Studierende
Die Anmeldung zum Abschlussverfahren ist obligatorisch. Es ist möglich, die Prüfungsteile einzeln nacheinander oder alle zusammen anzumelden.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier: Abschlussverfahren
Jedes Semester findet rechtzeitig vor Anmeldeschluss eine Informationsveranstaltung zum Abschlussverfahren statt. Die Teilnahme wird sehr empfohlen.
Link zu Informationsveranstaltungen: Veranstaltungen KSF
Anrechnungen, Einzelkursbesuche
An einer anderen Universität erbrachte Studienleistungen, die auf der gleichen Studienstufe geleistet wurden und noch nicht in einen Studienabschluss eingeflossen sind, können unter folgenden Bedingungen an ein Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden. Die betreffenden Leistungen müssen inhaltlich den gestellten Anforderungen entsprechen und der Erwerb darf nicht länger als 12 Jahre zurückliegen. Die Anrechnung wird durch die Fachstudienberaterinnen und -berater vorgenommen.
Die Formulare zur Anrechnung und Anrechnungsempfehlungen finden Sie auf der Webseite Reglemente, Merkblätter, Formulare unter der Rubrik "Weitere Merkblätter und Formulare".
Bitte klären Sie die Anrechenbarkeit vorab mit der zuständigen Fachstudienberatung Ihres Fachbereichs ab und informieren Sie sich über die Anmeldebedingungen der fremden Fakultät.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der gewählten Lehrveranstaltung können Sie sich, sofern Sie keinen anderen Leistungsnachweis der Gastuniversität erhalten, Ihre Leistung mit dem Formular „Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen“ bestätigen lassen. Das Formular muss von der zuständigen Fachstudienberatung unterschrieben und an das Dekanat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät weitergeleitet werden.
Ja. Studierende, die an einer anderen Schweizer Universität immatrikuliert sind, können einzelne Lehrveranstaltungen oder das Nebenfach (Minor) an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät besuchen und Credits erwerben.
Wichtig: Es besteht kein Anspruch darauf, eine bestimmte Lehrveranstaltung als Einzelbesuch besuchen zu dürfen. Der Besuch einer Lehrveranstaltung bedarf der Zustimmung des oder der jeweiligen Dozierenden und ist nur bei genügender Platzzahl möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zu allfälligen Platzzahlbegrenzungen in den Lehrveranstaltungsbeschrieben im Vorlesungsverzeichnis. Über die Anrechenbarkeit entscheidet die Heimuniversität.
Interessierte Studierende melden sich online für einen Einzelkursbesuch an. Einzelkursbesuche sind derzeit gebührenfrei. Anmeldefristen: 31. August für das Herbstsemester und 31. Januar für das Frühjahrssemester.
Die Universität Luzern ist bestrebt, die Sprachkompetenz ihrer Studierenden zu fördern. Für Studierende nicht-deutscher Erstsprache bietet sie Deutschsprachkurse an, die den Einstieg in die deutsche Studiensprache erleichtern.
An der Bénédict Sprachschule erhalten die Studierenden der Universität Luzern einen Rabatt von 20 Prozent. Das Angebot umfasst Sprachkurse auf verschiedenen Kursstufen in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Deutsch. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie hier.
Sprachkurse
Im Rahmen von ISA (Interdisziplinäre Studienangebote in Luzern) wird teilweise eine begrenzte Anzahl kostenloser Sprachmodule angeboten.
ISA Studienangebote
Eine Anrechnung von Sprachkursen ist nur bei direkter Studienrelevanz möglich. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen die entsprechende Fachstudienberatung.
Studiengangwechsel, Beurlaubung, Dienstverschiebung
Ein Studiengangwechsel ist möglich, sofern Sie nicht bereits für den gewünschten Studiengang bzw. die Studienrichtung gesperrt sind.
Bevor Sie einen Wechsel vornehmen, informieren Sie sich bitte umfassend über die Studienanforderungen Ihres gewünschten Studiengangs. Die Fachstudienberatungen stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch folgende Details:
Studieninteressierte einer anderen Fakultät bzw. Universität, die an die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät wechseln möchten: Über die Anrechnung bisheriger Studienleistungen entscheidet die zuständige Fachstudienberatung. Anrechnungen können erst nach der Immatrikulation vorgenommen werden. Vorherige Auskünfte über Anrechnungen sind unverbindlich. Studiengangwechsel innerhalb der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät oder der Universität Luzern: Studierende, welche sich für einen Studiengangwechsel interessieren oder den Studiengang ausschlussbedingt wechseln müssen, nehmen Kontakt mit der Fachstudienberatung des Zielstudiengangs auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Die Fachstudienberatung prüft den Wechsel und gibt Auskunft über mögliche Anrechnungen. Zudem wird geklärt, welche Studien- und Prüfungsordnung gilt. Bitte teilen Sie Ihren definitiven Wechselwunsch der Fachstudienberatung des Zielstudiengangs mit. Die Fachstudienberatung meldet den Wechsel an die Studiendienste. Die Studiendienste nehmen den administrativen Wechsel zum nächst möglichen Zeitpunkt vor und bestätigen dies schriftlich. Für die Anrechnung bisher erworbener ECTS-Punkte füllen Sie bitte den "Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen" aus und reichen diesen bei der Fachstudienberatung Ihres Zielstudiengangs ein. Wichtig: Da die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen nur bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche möglich ist, ist ein Wechsel für das laufende Semester nach Ende der zweiten Vorlesungswoche nicht empfehlenswert.
Studiengangwechsel an eine andere Universität: Bitte melden Sie den Wechsel über das UniPortal im Feld "Exmatrikulation" den Studiendiensten mit. Eine Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen auf dem UniPortal hinterlegt. Diese benötigen Sie für die Anmeldung an der anderen Universität. Für allfällige Anrechnungen ist die aufnehmende Universität zuständig.
Studierende, die aus wichtigen Gründen während längerer Zeit am Besuch der Lehrveranstaltungen vollständig verhindert sind, können auf ein schriftliches Gesuch hin von der Dekanin / dem Dekan beurlaubt werden. Es sind maximal mal zwei Urlaubsemester pro Studienstufe möglich. Das Gesuch ist spätestens bis 15. September für das Herbstsemester bzw. 15. Februar für das Frühjahrssemester zu stellen.
Studierende, die vom Militär für einen Dienst (z.B. Rekrutenschule oder Wiederholungskurs) aufgeboten werden, können ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen, sofern der Dienst in die Vorlesungszeit fällt bzw. die Studierenden im Abschlussverfahren sind. Möglich ist unter Umständen auch, sich während des Militärdienstes für einzelne Tage beurlauben zu lassen, um an den Vorlesungen der Uni teilzunehmen.
Bitte reichen Sie das Formular vollständig ausgefüllt der Dekanatsstudienberatung zur Weiterbearbeitung ein.