Rechtswissenschaftliche Fakultät
Das Doktorat gilt als Krönung der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Mit einer Doktorarbeit (Dissertation) durchdringt man eine rechtswissenschaftliche Fragestellung und wird zur Spezialistin oder zum Spezialisten auf dem betreffenden Rechtsgebiet. Der Doktortitel (Dr. iur.) wirkt als Booster für die weitere Berufskarriere – und nicht selten ist das Doktorat der Anfang einer wissenschaftlichen Laufbahn.
Wann? Dienstag, 17. Dezember 2024, ab 14.30 Uhr, Foyer | Mit Kaffee, Kuchen & Glühwein
→ Anmeldung
Und darum geht’s:
• Unter dem Titel "Rechtliche Symbolik im rationalen Staat" erscheint der 10. Band der "Jungen Rechtswissenschaft"
• Auf dieses Jubiläum stossen wir bei einer vorweihnachtlichen Buchrpräsentation der Herausgeber an
• In der "Jungen Rechtswissenschaft" publizieren seit über zehn Jahren Assistierende der Fakultät. Die Sonderreihe der "Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft" ist ein eindrückliches Zeugnis des wissenschaftlichen Nachwuchses
Um zum Doktorat zugelassen zu werden, müssen Sie über einen Masterabschluss mindestens mit dem Gesamtprädikat «cum laude» der Rechtswissenschaftlichen Fakultät oder einen gleichwertigen Masterabschluss einer anderen Universität verfügen. Des Weiteren muss für die zu verfassende Dissertation eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorliegen.
Die Einzelheiten, wie etwa die Zulassung von Personen mit einem ausländischen Studienabschluss und die ausserordentliche Zulassung, sind in den einschlägigen Reglementen geregelt (siehe Rubrik «Reglemente» unten).
Das Doktorat umfasst eine schriftliche Arbeit (Dissertation) sowie ein Kolloquium. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt, nachdem die Dissertation eingereicht worden ist und zwei positiv lautende Gutachten (Erst- und Zweitgutachten) dazu vorliegen. Im Kolloquium stellt die Doktorandin bzw. der Doktorand die Ergebnisse der Dissertation vor und es findet ein Gespräch zum Dissertationsthema statt. Weitere Studienleistungen in Form des Erwerbs von Credits oder Ähnlichem sind für die Promotion (Erlangung des Doktorgrades) nicht zu erbringen.
Die Dissertation stellt eine grössere schriftliche Arbeit und einen eigenständigen Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Forschung dar. Sie umfasst mehrere Arbeitsschritte, die teils nacheinander, teils nebeneinander ablaufen und für sich genommen schnell einmal ein paar Monate in Anspruch nehmen. Dazu gehören das Finden eines Themas und die Erarbeitung einer (oder mehrerer) sinnvollen Forschungsfragen, das Erstellen einer voraussichtlichen Gliederung der Arbeit, die Recherche und Aufarbeitung von Fachliteratur und aktueller Rechtsprechung, je nachdem der Vergleich mit anderen Rechtskulturen (Rechtsvergleichung) oder der Einbezug anderer Disziplinen (Interdisziplinarität) sowie die Verschriftlichung.
Die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und der Forschungsfrage bringt es meist mit sich, dass einzelne Kapitel mehrmals um- und neu geschrieben werden und die Gliederung umgestellt wird, bis alles passt und mit der fertigen Doktorarbeit ein in sich geschlossenes Kunstwerk vorliegt.
Für die Erstellung der Dissertation sollte man mit einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren rechnen, je nach individuellen Rahmenbedingungen ist die Dauer sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich gibt es zwei Modelle, um zu doktorieren – entweder im Rahmen einer Anstellung als wissenschaftliche Assistentin bzw. Assistent bei einer Professur oder ohne Anstellung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Als Assistentin oder Assistent ist man in der Regel zu 50% angestellt. Eine Assistenzstelle hat den Vorteil, dass man in den Lehr- und Forschungsbetrieb eingebunden ist, in dem in der Regel auch das eigene Dissertationsthema angesiedelt ist. Zudem steht während der ganzen Anstellungsdauer Zeit für das eigene Dissertationsprojekt zur Verfügung.
Nach welchem Modell man auch doktoriert – um das Dissertationsprojekt voranzubringen, sollte man dafür mindestens einen Zeitbedarf von vierzig bis fünfzig Stellenprozenten einberechnen.
Vom unmittelbaren Umfeld profitieren
Ist man als Assistentin oder Assistent bei einem Lehrstuhl der Fakultät angestellt, profitiert man von der Betreuung durch die vorgesetzte Professorin oder den vorgesetzten Professor. Dabei lernt man Einiges «on the job»: Man hilft mit, Lehrveranstaltungen vorzubereiten und zu gestalten, korrigiert Prüfungen, ist in der Regel an gemeinsamen Publikationen beteiligt oder in Forschungsprojekte eingebunden. Bei Interesse kann man zudem Übungslektionen im Bachelor halten und erste Lehrerfahrungen sammeln.
Finanzielle Unterstützung, um sich weiterzubilden
Die wissenschaftliche Weiterbildung – z.B. der Besuch von Tagungen im In- und Ausland, Konferenzen, Workshops oder Doktorandenseminaren im eigenen Wissenschaftsbereich – gehört zur Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeitenden.
Die Fakultät unterstützt diese Aktivitäten finanziell. Ein Unterstützungsgesuch kann von allen wissenschaftlichen Assistierenden der Fakultät gestellt werden
Überfachliche Kompetenzen erweitern
Ferner unterstützt die gesamtuniversitäre Graduate Academy (Post-)Doktorierende aller Fakultäten auf dem Weg zum Doktorat bzw. in ihrer wissenschaftlichen und ausseruniversitären Karriere. Unter dem Titel «transferable skills» bietet die Graduate Academy eine Palette von fachlichen und überfachlichen Workshops. Bis auf einige Kurse steht das Kursprogramm allen (Post-)Doktorierenden der Universität Luzern kostenlos zur Verfügung und bietet ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Kompetenzen für den akademischen und nichtakademischen Arbeitsmarkt zu erwerben, ihre Forschung mit «transferable skills» zu ergänzen und sich mit anderen Nachwuchsforschenden zu vernetzen und auszutauschen.
Das "Fachreferat Jus" der Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) Luzern unterstützt Doktorierende mit verschiedenen Dienstleistungen – zusammengestellt in diesem Flyer. Zögern Sie auch nicht, Kontakt mit den Mitarbeitenden des Fachreferats Kontakt aufzunehmen.
Sämtliche Bestimmungen zum Doktorat finden Sie auf unserer Reglemente-Seite, insbesondere die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) und die relevante Wegleitung (W-StuPO). Diese beiden Erlasse enthalten die Bestimmungen für das Doktoratsstudium (Zulassung, Abschluss etc.). Weiterführende Ausführungen sind im Merkblatt für Doktorierende enthalten. Das Formular für die Anmeldung zum Doktoratskolloquium, welches zusammen mit den Prüfungsexemplaren beim Dekanat eingereicht wird, finden Sie ebenfalls dort.