Dem widerspricht das Seco. Allerdings hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona eine strafrechtliche Prüfung durch die Bundesanwaltschaft angeordnet. Die kontroversen Vorgänge gehen auf das Jahr 2009 zurück, als ein Berner Waffenfabrikant unter falschen Angaben Scharfschützengewehre an eine Anti-Terror-Einheit in Kasachstan lieferte. Der 50-jährige Schweizer wurde dafür verurteilt. Doch der Inkriminierte wehrt sich mit einer Beschwerde gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil und bezichtigt gleichzeitig einen Mitarbeiter des Seco der Mittäterschaft.
Laut Einschätzungen des Bundesstrafgerichts wäre eine genauere Prüfung des vom Berner Waffenfabrikant eingereichten Gesuchs aufgrund der Umstände angebracht gewesen. Ausserdem hält das Gericht fest, dass zudem ein vertraulicher E-Mail-Verkehr zwischen dem Mitarbeiter des Seco und dem Beschuldigten stattfand. In einem internen Disziplinarverfahren der Seco wurde eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung des Mitarbeiters verneint. Des Weiteren wäre eine disziplinarrechtliche Verantwortung zudem verjährt.
Letzte Suchen
Sie haben noch keine Suche getätigt.
Suchvorschläge
Inhalte