Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV) ist ein internationales Zoll-Transitverfahren. Es stellt eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, um unverzollte Waren durch mehrere Staaten zu befördern.
Das gVV gelangt in den 28 Mitgliedsstaaten der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island, Türkei, Serbien und Mazedonien zur Anwendung.
Die Änderungen des gVV treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Neu werden zum einen die bisher papierbasierten, vereinfachten Verfahren informatisiert. Zum anderen findet ein neues Datenmodell Anwendung und das IT-System NCTS wird verbessert.
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