Verbesserung der Transparenz der Besteuerung multinationaler Unternehmen
Die Schweiz beteiligt sich an der Verbesserung der Besteuerungstransparenz multinationaler Unternehmen und unterstützt den einheitlichen Rahmen für den Austausch der länderbezogenen Berichte.
Mit Beschluss des Bundesrates vom 18. Oktober 2017 trat das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG, SR 654.1) auf den 1. Dezember 2017 in Kraft. Die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) soll ebenfalls im Dezember in Kraft treten.
Das ALBAG ordnet an, dass jedes multinationale Unternehmen in der Schweiz ab dem Steuerjahr 2018 einen länderbezogenen Bericht ausarbeiten muss, welchen die Schweiz ab 2020 mit den Partnerstaaten austauschen wird.
Mit der Inkraftsetzung der ALBAV teilt die Schweiz der OECD mit, mit welchen Ländern sie die länderbezogenen Berichte austauschen wird. Im Hinblick auf die Anwendbarkeit ist die Gegenseitigkeit zu beachten, das bedeutet, dass die Vereinbarung erst anwendbar ist, wenn die Schweiz den jeweiligen Staat und der jeweilige Staat die Schweiz auf der Länderliste nennt.
Für die Steuerjahre 2016 sowie 2017 besteht die Möglichkeit freiwillig einen länderbezogenen Bericht einzureichen. Die ALBAV und die Garantien des Amtshilfeübereinkommens finden auf diese freiwillig eingereichten Berichte Anwendung.