Die im Jahr 2015 vorerst direkt auf die Bundesverfassung gestützte und auf vier Jahre befristete Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden. Einzug finden sollen diese Bestimmungen in das Güterkontrollgesetz. Dieses ermöglicht dem Bundesrat auf Verordnungsstufe die Ablehnung von Bewilligungen für die Ausfuhr oder die Vermittlung von Gütern für zur Internet- und Mobilfunküberwachung zu normieren.
Hierfür eröffnete der Bundesrat am 22. November 2017 die Vernehmlassung, welche bis zum 1. März 2018 läuft.
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