Neue Vorschriften zum Sammeln von CO2-Daten
Nach diesen europäischen Vorschriften zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr (EU MRV) müssen Eigentümer von Schiffen über 5.000 BRZ, die zum 1. Januar 2018 einen EU-Hafen anlaufen, bis zum 31. August 2017 ein Monitoringkonzept zu CO2-Emissionen ihrer Schiffe erstellen und von einer unabhängigen Prüfstelle anerkennen lassen. Ab 1. Januar 2018 beginnt nach den europäischen Vorschriften die erste MRV-Berichtsperiode.
Parallel zu diesem EU MRV wurde in der IMO im Oktober 2016 das internationale Data-Collection-System für Schiffe beschlossen. Bis zum 31. Dezember 2018 soll im Rahmen dieses internationalen Systems eine Datensammlungs- und Berichtsmethodik in den bereits bestehenden Ship Energy Efficiency Management Plan (SEEMP) der Schiffe integriert werden. Ab 1. Januar 2019 beginnt dann die erste Berichtsperiode des Brennstoffverbrauchs nach dem IMO-System.
Der Verband Deutscher Reeder (VDR) hat die «Grundlagen der europäischen und internationalen CO2-Datensammlung für Schiffe» in einer Broschüre zusammengestellt.