Gesetzesänderung zur Stärkung des Schiedsgerichtsstandortes Schweiz
Der Bundesrat hatte Anfang des Jahres verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) in die Vernehmlassung geschickt, um das schweizerische Schiedsrecht noch flexibler auszugestalten und gleichzeitig die bewährte Praxis und Tradition weiter zu stärken (siehe hierzu auch seinen Erläuternden Bericht). Die Vernehmlassung dauerte bis am 31. Mai 2017.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren entweder im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Besonders in internationalen Verhältnissen, wie etwa im Handels-, Finanz- und Investitionsschutzrecht ist die Schiedsgerichtsbarkeit heute als Instrument der justiziellen Streitbeilegung weit verbreitet.
Bereits heute bietet die Schweiz hervorragende Bedingungen für internationale Schiedsverfahren. Das Schweizer Recht verbindet die Autonomie der Parteien in der Verfahrensgestaltung mit der Gewähr einer gerichtlich abgesicherten Rahmenordnung. Der Bundesrat will auf diesen zentralen Stärken aufbauen und punktuell einzelne Bestimmungen anpassen und modernisieren.
Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf sollen u.a. wesentliche Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichts gesetzlich verankert werden, etwa bezüglich der Rechtsmittel gegen einen Schiedsentscheid. Ganz allgemein hat die Revision zum Ziel, das 12. Kapitel des IPRG insgesamt noch anwender- und schiedsfreundlicher auszugestalten. Neu sollen beispielsweise in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in englischer Sprache eingereicht werden können.