Neues Konzept für den Gütertransport auf der Schiene
Das neue Konzept dient dazu, die Planung von Anlagen des Schienengüterverkehrs – wie zum Beispiel Rangierbahnhöfe, Terminals und Anschlussgleise – langfristig auszurichten. Es ermöglicht die Abstimmung mit der übergeordneten Verkehrspolitik und der Raumentwicklung sowie weiteren Interessen des Bundes und der Kantone und soll Planungssicherheit für die Betreiber und Benutzer der Anlagen schaffen. Bis Anfang Juli 2017 hat das BAV die Anhörung der Kantone und Gemeinden zum und die öffentliche Mitwirkung am Konzept für den Gütertransport auf der Schiene durchgeführt.
Das Konzept ist behördenverbindlich und damit von Bundesstellen, Kantonen und Gemeinden bei der Erarbeitung, Anwendung und Überprüfung ihrer Sach-, Richt- und Nutzungspläne zu berücksichtigen. Gemäss dem Konzept sollen die bestehenden Bahnhöfe des Güterverkehrs und Freiverlade erhalten werden. Bei der Entwicklung der Anlagen ist eine Steigerung der Produktivität und je nach Bedarf der Kapazität anzustreben. Nicht mehr benötigte Anlagen des Schienengüterverkehrs können nach einer Abwägung aller Interessen für andere Nutzungen freigegeben werden.