Im Rahmen der Umsetzung der e-Government-Strategie des Bundes führt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am 1. März 2018 die eVV im e-dec verbindlich ein. Nach diesem Zeitpunkt werden die Veranlagungsverfügen nur noch elektronisch ausgestellt.
Nach Freigabe der Zollanmeldung wird die eVV durch e-dec automatisch in Form einer signierten und verschlüsselten XML-Datei zum Bezug bereitgestellt. Die ausgestellte eVV ist ein rechtsgenüglicher Verzollungsnachweis. Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) würdigt die elektronische Veranlagungsverfügung unter dem Grundsatz der Beweismittelfreiheit als Beweismittel (z.B. für den Vorsteuerabzug).
Für den Bezug der eVV stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Für alle Bezüge, ausser dfür as Abholen der eVV mit Zugangscode, wird die einmalige Registrierung der Unternehmens-Identifikation (UID) in der Zollkundenverwaltung (ZKV) vorausgesetzt.
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