Anpassung der erlaubten Gewichte und Abmessungen gewisser schwerer Strassenfahrzeuge
In seiner Sitzung vom 5. April 2017 hat er entschieden, die Höchstgewichte für bestimmte schwere Motorwagen mit alternativen Antriebssystemen und die maximal erlaubte Länge von Lastwagen zum Transport von Containern des kombinierten Verkehrs zu erhöhen.
Angepasst werden insbesondere die Maximalgewichte für Lastwagen und Sattelschlepper mit zwei oder drei Achsen. Sie dürfen künftig das Gewicht alternativer Antriebssysteme kompensieren. Das zulässige Höchstgewicht wird um das zusätzliche, für die alternative Antriebstechnik erforderliche Gewicht, maximal jedoch um eine Tonne, angehoben. Denn alternative Antriebssysteme wie Hybrid-, Gas- oder Elektroantriebe verringern den Ausstoss von Abgasen und erzeugen weniger Lärm. Die Gewichtserhöhungen erfolgen im Einklang mit angepassten Vorschriften in der EU. Die maximal zulässigen Achslasten bleiben unverändert; es bleibt zudem bei der 40-Tonnen-Limite.
Für Sattelmotorfahrzeuge (16.50 m), welche die heute auf Schiff und Bahn als Standardgrösse verwendeten Container von 45 Fuss Länge im kombinierten Verkehr übernehmen und weitertransportieren, wird die zulässige Höchstlänge um 15 cm erweitert. Damit wird der Strassentransport solcher Container zu den Verladeterminals ermöglicht.
Mit diesen Anpassungen in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sollen Behinderungen im grenzüberschreitenden Verkehr und im unbegleiteten kombinierten Verkehr sowie technische Handelshemmnisse und Nachteile für Schweizer Fahrzeuge vermieden werden. Sie sind am 7. Mai 2017 in Kraft getreten.