Dies hat der Bundesrat am 10. Mai 2017 beschlossen. Bis im Herbst 2017 bereitet das WBF eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage einer definitiven Regelung vor. Die vom Bundesrat am 13. Mai 2015 erlassene Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung gilt noch bis am 12. Mai 2019.
Mit der aktuellen Verordnung wurde die Repressionsgefahr als zusätzliches Ablehnungskriterium für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung eingeführt. Grund war die Gefahr, dass die genannten Güter vom Endempfänger in Einzelfällen zur Repression verwendet werden könnten. Aus Sicht des Bundesrates ist dieses Ablehnungskriterium für Güter der Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin aktuell.
Diese Mitteilung ist leicht abgewandelt bereits auf Swissblawg, dem grössten Blog zum Schweizer Wirtschaftsrecht, erschienen.
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