Neue Richtlinien des BAZL
Im Rahmen der "Richtlinie für Unabhängige Prüfstellen von Bekannten Versendern" wird es Anpassungen bei der Preisliste geben. Diese werden von den Unabhängigen Prüfstellen an die jeweiligen Bekannten Versender kommuniziert. Nach erfolgreichem Abschluss des Grund- oder Wiederholungskurses werden die Teilnehmer neu ein Zertifikat der Unabhängigen Prüfstelle erhalten. Dieses bestätigt die absolvierte Ausbildung und ersetzt damit das BAZL-Zertifikat welches nur noch auf Antrag des Sicherheitsverantwortlichen ausgestellt wird.
Nach der "Richtlinie für Externe Schulungsanbieter von Reglementierten Beauftragten" wird der Externe Schulungsanbieter ein Zertifikat ausstellen, welches die absolvierte Ausbildung bestätigt. Dieses Zertifikat ersetzt das BAZL-Zertifikat. Wird noch immer ein BAZL Zertifikat gewünscht kann, dies bei der Bundesbehörde nach wie vor gegen einen Aufpreis beantragt werden.
Schliesslich führt die "Richtlinie über Unabhängige Prüfstellen für reglementierte oder bekannte Lieferanten von Bordvorräten" die Aufgaben und Anforderungen an die unabhängigen Prüfstellen und die Inspektionslelterinnen und -leiter näher aus und regelt das Zulassungsverfahren. Die Zuständigkeit des BAZL ergibt sich aus der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL).
Auf der Website des BAZL finden sich weiterführende Informationen zu den Aufgaben, Ausbildungen und Rechtsgrundlagen der bekannten Versender, reglementierten Beauftragen und unabhängigen Prüfstellen.
(JVA)