Verlängerung der Nachprüfintervalle
Der Entscheid des Bundesrates vom 16. November 2016 über die Intervallausdehnung, wonach die obligatorische Nachprüfung ab dem 1. Juli 2017 nicht mehr jedes Jahr notwendig ist, wird das Transportgewerbe laut der Zeitschrift "strassenTRANSPORT (STR)" (Ausgabe 12/2016, Seite 24 f.) um bis zu 15 Mio. CHF jährlich entlasten.
Künftig werden schwere Motorwagen (Sattelschlepper inkl. Auflieger, Lastwagen und Anhänger) nur im Rhythmus von 2–2–1 Jahren den Behörden zur Nachprüfung aufzubieten sein. Das bedeutet, dass die Nachprüfung erst im zweiten Jahr nach der Inverkehrssetzung des Fahrzeugs erforderlich sein wird.
Begründet wird die Entscheidung laut "strassenTRANSPORT" damit, dass der technische Standard von Nutzfahrzeugen mittlerweile so weit gediehen ist, dass fehlerhafte Funktionen und Mängel in weiten Teilen durch die heutzutage zuverlässigen On-Board-Diagnose frühzeitig erkannt werden können. Eine jährliche Kontrolle durch die Behörden ist damit überflüssig geworden.
Zu diesen und weiteren Neuerungen des Strassenverkehrsrechts, wie z.B. zu den strengeren Abgasvorschriften und der Verwendungsmöglichkeit von Tagfahrlichtern, siehe die Medienmitteilung des Bundesrates vom 19. Dezember 2016.
(JVA)