Seeschiffe unter Schweizer Flagge
Die Reeder der Schweizer Flotte müssen ihren Sitz zwingend in der Schweiz haben. Die Schiffsführung muss sich sporadisch bei den Aussenvertretungen (Botschaften, Konsulate) melden. Diese genehmigen die An- und Abmusterungen der Besatzungsmitglieder. Die Reeder informieren wöchentlich über die aktuellen Standorte der Schweizer Handelsschiffe.
Die Aufsicht über die Flotte wird durch das Schweizer Seeschifffahrtsamt (SSA) wahrgenommen. Es ist darum besorgt, dass das Gesetz und die internationalen Übereinkommen angewendet werden und vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen im Bereich der Seeschifffahrt.
Das SSA aktualisiert die Liste der Schweizer Seeschiffe regelmässig (Stand: 27. April 2016). Darin sind u.a. Reeder, Eigner, Schiffsname und Baujahr aufgeführt.
(HV) / (JVA)