IMO Ships' Ballast Water and Sediments Convention
Die bereits 2004 unterzeichnete "International Convention for the Control and Management of Ships’ Ballast Water and Sediments" (Ballastwasser-Übereinkommen) zielt darauf ab, die durch Ballastwasser verursachten Schäden an der Meeresumwelt zu mildern. Dieses Abkommen der International Maritime Organization (IMO) regelt daher die Bedingungen für den Austausch und die Behandlung von Ballastwasser.
Das Ballastwasser-Übereinkommen tritt zwölf Monate nach dem Tag in Kraft, an dem wenigstens 30 Staaten, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 35 Prozent des Bruttoraumgehalts der Handelsflotte der Welt ausmachen, ihre Ratifikationsurkunde bei der IMO als Verwahrer hinterlegt haben. Dies ist mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Finnlands am 8. September 2016 erfolgt. Mit Finnland haben 52 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, die insgesamt gut 35,14 Prozent der weltweiten Handelstonnage abdecken, so eine Medienmitteilung der IMO.
Ballastwasser ist Wasser, das die Schiffe zur Erhöhung ihrer Stabilität und zum Beladungsausgleich aufnehmen und zu diesem Zweck in Tanks transportieren. Das Ballastwasser wird in einem Hafen aufgenommen, wandert mit dem Schiff um die Welt und wird samt den im Wasser enthaltenen Organismen in anderen Häfen wieder hinausgepumpt. Durch die Verschleppung von Krabben, Muscheln sowie Viren und Bakterien entstehen Schäden an der biologischen Vielfalt, Gesundheitsgefährdungen für Mensch und Tier sowie Produktionseinbussen in der Fischerei.
Das IMO-Abkommen sieht für das Ballastwasser-Management grundsätzlich zwei verschiedene Methoden vor:
- Austausch von Ballastwasser auf See;
- Ballastwasseraufbereitung an Bord.
(JVA)