Tagungsberichte
Wissenschaftliche Tagung: The Hague Principles on Choice of Law in International Commercial Contracts
Seit kurzem steht bei internationalen Handelsverträgen den Parteien, vor allem jenen mit Sitz ausserhalb Europas, ein neuartiges Instrument zur Verfügung, welches die Wahl eines Soft Law Instruments ermöglicht. Diese "Haager Prinzipien zur Rechtswahl bei internationalen Handelsverträgen" (Haager Prinzipien) wurden auf einer Konferenz am 8. und 9. September 2016 an der Universität Luzern vorgestellt.
Die Rechtswahl kann formfrei geschehen. Ganz bewusst wurde keine geographische Einschränkung bei der Rechtswahl festgelegt. Die Parteien sollen völlig frei sein, das Recht ihrer Wahl zu bestimmen. Im Text der Prinzipien steht daher, dass zwischen dem gewählten Recht und den Parteien oder ihrem Vertragsgegenstand keine Beziehung bestehen muss, neben staatlichem Recht können auch anerkannte Soft Law Instrumente gewählt werden.
Art. 6 der Haager Prinzipien benennt den Fall, dass Parteien auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verweisen und diese nicht übereinstimmen. Da die Parteien durch ihr Tun eine deutliche Rechtswahl treffen wollen, haben die Haager Prinzipien hier einen Lösungsweg gefunden. Je nachdem, ob die Länder in ihrem nationalen Recht eine Bestimmung in Bezug auf die erstgenannten oder zuletzt genannten oder sich ausschliessenden AGB haben, lässt sich eine Rechtswahl aus den Regeln des nationalen Rechts konstruieren. Bieten die Gesetze der jeweiligen Länder jedoch keine einheitliche Lösung, so hat keine Rechtswahl stattgefunden.
Die Haager Prinzipien sind ein opt-in Instrument und verlangen von den Parteien eine recht gute inhaltliche Kenntnis ihres gewählten Rechts.
(VH)