Neue Rahmenbedingungen für Bahngüterverkehr
Die neuen Bestimmungen in dem Gütertransportgesetz (GüTG), der Gütertransportverordnung (GüTV) und den weiteren Verordnungen betreffen in erster Linie den sog. Schienengüterverkehr in der Fläche, zu dem der Binnenverkehr sowie der Import- und Exportverkehr gehört. In den Verordnungen hat der Bundesrat heute u.a. die Details zu den Investitionsbeiträgen für Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr ("Terminals"), Hafenanlagen sowie Anschlussgleise geregelt. Das Parlament hatte im September 2015 hierfür einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für die Jahre 2016-2019 bewilligt.
Zudem wurde präzisiert, wie die gesetzlich vorgesehenen Abweichungen vom Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit umgesetzt werden: Die heutigen Betriebsabgeltungen für den Einzelwagenladungsverkehr und den nicht-alpenquerenden kombinierten Verkehr laufen Ende 2018 aus. Die Verordnung sieht vor, dass sich der Bundesbeitrag bei der Förderung neuer Angebote am erwarteten Defizit der ersten drei Betriebsjahre orientiert und maximal 50 Prozent der Kosten decken darf. Zudem wurde der Schlüssel definiert, mit welchem sich der Bund an Bestellungen von Güterverkehrsangeboten durch die Kantone finanziell beteiligen kann.
Weiter wird bei Investitionsbeiträgen für technische Neuerungen im Gütertransport auf der Schiene der Beitragssatz des Bundes auf höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Kosten festgelegt. Die Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wird auf den 1. Januar 2017 um 10 Prozent gekürzt. Der Vor- und Nachlauf zur Rheinschifffahrt und zum Terminal Weil am Rhein auf deutschem Staatsgebiet bleibt rückerstattungsberechtigt.
Die Anpassungen im Eisenbahngesetz (EBG), welche dazu dienen, dem Schienengüterverkehr mit den neuen Instrumenten "Netznutzungskonzept" und "Netznutzungsplan" attraktive Trassen zu sichern, sollen Anfang 2017 in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die entsprechenden Verordnungsanpassungen im zweiten Halbjahr 2016 verabschieden wird.
Weitere Details finden sich in den "Erläuterungen der einzelnen Bestimmungen" zur Totalrevision der GüTV, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) veröffentlicht hat.