Revision des Güterkontrollgesetzes
Am 26. September 2014 hat die Bundesversammlung das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (Galileo) genehmigt. Das Abkommen bedingt u.a. die Kontrolle von Technologien, Daten und Gütern, die speziell für die europäischen Satellitennavigationsprogramme konzipiert oder verändert wurden (sog. "strategische Güter"). Gleichzeitig wurde das Güterkontrollgesetz (GKG) angepasst.
Umsetzung des Abkommens über die europäischen Satellitennavigationsprogramme
Die Änderungen im Güterkontrollgesetz bedingen eine Anpassung der Güterkontrollverordnung (GKV). Zur Definition der exportkontrollierten strategischen Güter dient der neue Anhang 4. Diese Definition soll der EU-Definition entsprechen. Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens leere Anhang 4 wird vom Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) nachgeführt werden, sobald die EU ihrerseits die strategischen Güter definiert haben wird.
Weitere Anpassungen der Güterkontrollverordnung
Im Rahmen der Anpassungen zur Kontrolle strategischer Güter wurde die GKV einer Totalrevision unterzogen. Neben sprachlichen und strukturellen Anpassungen wurden u.a. die folgenden Änderungen vorgenommen:
- Die Gültigkeitsdauer von Einzelbewilligungen wird neu auf zwei Jahre verlängert, mit der Möglichkeit der Bewilligungsverlängerung um weitere zwei Jahre.
- Gewisse bis anhin auf einem Schwellenwert basierende Ausnahmen von der Bewilligungspflicht werden aufgehoben, da der Bedarf, Güter zu kontrollieren, nicht von deren Wert abhängt.
- Die Ausfuhr von Gütern, die nicht in den Anhängen der GKV gelistet sind, aber im Einzelfall eine ABC-Waffen-Proliferationsgefahr darstellen könnten (catch-all), untersteht nicht mehr einer Melde- sondern neu einer Bewilligungspflicht (Art. 3 Abs. 4 GKV). Neu wird auch die Vermittlung von Gütern mit ABC-Waffen-Proliferationsgefahr einer Catch-all-Bewilligung unterstellt (Art. 25 GKV).
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat "Erläuterungen der einzelnen Verordnungsbestimmungen" in der totalrevidierten GKV publiziert.