Anpassung des Zulassungsverfahrens für gewerblich genutzte Schiffe
Zentrales Element der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) ist die Einführung der risiko-orientierten Sicherheitsaufsicht sowie eines Sicherheitsnachweises im Bereich der gewerblichen Fahrgast- und Güterschifffahrt. Bisher wurden diese Schiffe bei der Zulassung umfassend geprüft. Künftig soll die Prüftätigkeit auf diejenigen Bereiche konzentriert werden, die besondere Risiken beinhalten. Damit erfolgt eine Angleichung an die Eisenbahnen und Seilbahnen.
Mit der Teilrevision des BSG will der Bundesrat zudem die Grundlage dafür schaffen, dass die Fahrfähigkeit von Schiffsführern grundsätzlich mit einer Atemalkoholprobe – mit dem "Blasen ins Röhrli" analog zum Strassenverkehr – beweissicher überprüft werden kann. Bisher musste als Beweis immer eine Blutprobe vorgenommen werden.
Der Bundesrat kommt zudem dem Wunsch der Mehrheit der Kantone nach und schafft mit der Teilrevision des BSG eine gesetzliche Grundlage, um – wie im Strassenverkehr – zentrale Register über die Schiffe, deren Halter und Fahrberechtigungen zu ermöglichen. Der definitive Entscheid und die Verantwortung für das Einrichten der Register liegt bei den Kantonen, da diese für den Vollzug zuständig sind. Ebenso wird im Gesetz festgehalten, dass die allfällige Einrichtung und der Betrieb der neuen Register durch die Kantone finanziert werden müssen.
Die Botschaft zur Teilrevision des BSG und der Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse liefern weitere Informationen.