Russland hat im vergangenen Februar das Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) ratifiziert. Die provisorische Anwendung des Staatsvertrags im Verhältnis mit Russland gilt in der Schweiz seit 3. Mai 2016.
In dem Protokoll zum CMR von 1978 wurden bereits seinerzeit die Haftungshöchstgrenzen vom Goldstandart abgelöst und durch die Sonderziehungsrechte (SZR) ersetzt. Russland hat diese Regelungen nun nachvollzogen.
Letzte Suchen
Sie haben noch keine Suche getätigt.
Suchvorschläge
Inhalte