Neue SOLAS-Regelung zum "Container Weighing"
Die International Maritime Organization (IMO) hat in der International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) bekanntlich eine neue Regelung über das "Container Weighing" eingeführt. Danach müssen die Reedereien vor Belad eines Containers im Besitz der sog. "Verified Gross Mass (VGM)" sein.
Drei Schweizer Branchenverbände (scienceindustries, SPEDLOGSWISS und Swiss Shippers' Council) haben hierzu ein Informationsschreiben verfasst, dass vor der Einführung der neuen Vorgaben am 1. Juli 2016 die relevanten Punkte für die Akteure auf dem schweizerischen Markt zusammengefasst hat.
Das Zirkular der drei Verbände äussert sich unter anderem zu folgenden Aspekten:
- Stichdatum: Die neue Regelung trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist von drei Monaten, damit sich alle Abläufe einspielen können.
- Methoden: Es stehen zwei Varianten zur Verfügung. Die physische Verwiegung setzt die Verwendung einer in der Schweiz geeichten Waage voraus; für den kalkulatorischen Prozess muss der Verlader eine Zertifizierung nach International Organization for Standardization (ISO) oder Authorized Economic Operator (AEO) belegen können oder über ein Manufacturing Resources Planning (MRP) oder Enterprise Resource Planning-System (ERP) verfügen.
- Toleranzen: Messtoleranzen sind in der SOLAS nicht definiert; auch die Schweiz legt keine Toleranzen fest. Die Hafenstaaten können solche allerdings festlegen (geplant sind Werte zwischen 2% und 5%).
- Dokumentation: Es muss kein standartisiertes Dokument ausgestellt werden. Es genügt ein Verwiegezettel, der einen klaren Bezug zwischen Container und gemessenem Gewicht mit Datum der Verwiegung herstellt.
- Datenübermittlung: In der SOLAS ist die Form der Gewichtsmeldung nicht festgelegt. Es wird jedoch empfohlen, bei allen Datenübermittlungen einen getrennten Datensatz zur "VGM" als zusätzliche Gewichtsmeldung mitzusenden, welcher das Bruttogewicht des gestauten Containers enthält.
- Verantwortlichkeiten: Die Verpflichtung zur korrekten Ermittlung und Übermittlung der Bruttogewichte liegt beim Verlader. Er muss das VGM für seinen Spediteur oder Frachtführer in geeigneter Form dokumentieren, so dass dieser wiederum jederzeit die gemeldeten Gewichte belegen kann.
Die Branchenverbände unterbreitet den Verladern, Spediteuren und Reedereien in dem Zirkular abschliessend praxisnahe Ratschläge zum weiteren Vorgehen. Sie haben ausserdem eine Liste zusammengestellt, welche eine Auswahl der Verwiegestellen für Container in der Schweiz aufführt (kein Anspruch auf Vollständigkeit).