Die Änderungen in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen, die am 1. Juli 2016 in Kraft treten, betreffen in erster Linie die Begleitscheinpflicht für bestimmte kontrollpflichtige Abfälle. Zum 1. Juli 2017 wird zudem die elektronische Übermittlung von Meldungen über grenzüberschreitende Abfalltransporte eingeführt.
Im Zuge dieser Neuerungen hat das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zugleich die Departementsverordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen angepasst.
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