Die wichtigste Neuerung im Rahmen dieser Revision zum Luftfahrtrecht betrifft die Inkraftsetzung der europäischen Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt (EU 376/2014). Die neue EU-Verordnung war Ende 2015 in Kraft gesetzt worden. Danach sind neu alle Teilnehmer der Luftfahrt meldepflichtig und Meldekanäle zu standardisieren.
Eine weitere Änderung der Luftfahrtverordnung und der Verordnung über den Lufttransport betrifft die Anpassung der Haftpflicht der Fluggesellschaften bei Schädigungen von Passagieren, bei Beschädigung von Reisegepäck oder Gütern sowie bei Verspätungen. Der Umfang der Haftpflicht ist im Übereinkommen von Montreal aus dem Jahr 1999 festgelegt und muss gemäss diesem Übereinkommen regelmässig überprüft werden.
Die Verordnungsänderungen traten am 1. April 2016 in Kraft.
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