In diesem Frühjahr erfolgten diverse Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV). Die Neuerungen beinhalten insbesondere verfahrenstechnische Anpassungen und Massnahmen gegen möglichen Missbrauch.
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wurde im Jahr 2001 eingeführt. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Erfahrungen hat der Bundesrat unter anderem verfahrenstechnische Anpassungen gutgeheissen. Er möchte ausserdem den Missbrauch bekämpfen und darauf zurückzuführende Wettbewerbsverzerrungen verhindern.
Zu den am 1. März 2016 in Kraft getretenen Änderungen in der Schwerverkehrsabgabeverordnung gehören insbesondere folgende Punkte:
- Neu besteht die Möglichkeit, die Verwendung bei Fahrzeugen zu kontrollieren, mit denen ausschliesslich Rohholz, Milch oder landwirtschaftliche Nutztiere befördert werden.
- Bei der Berechnung des massgebenden Gewichts können Achslastbeschränkungen und dergleichen berücksichtigt werden.
- Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug kann verweigert werden, wenn Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen unterbleiben oder Sicherungsmassnahmen nicht umgesetzt werden.