Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist gesetzlich verpflichtet, die UID ab dem 1. Januar 2016 zu verwenden. Die Spediteur-Nr./TIN, die heute in NCTS und e-dec eingesetzt werden, laufen aus. Zertifikate, welche auf die Spediteur-Nr./TIN in e-dec ausgestellt sind, können ab dem 25. Januar 2016 nicht mehr verwendet werden. Daher müssen sich die Zollbeteiligten, die e-dec nutzen, bis spätestens 01.01.2016 in der Zollkundenverwaltung (ZKV) registrieren und ihr Zertifikat beziehen.
Durch die Zusammenschliessung der Spediteur-Nr. und TIN auf die UID sowie die Verwendung der UID als MWST-Nr. können Unternehmen eindeutig identifiziert werden, es wird Transparenz geschaffen und bringt Vereinfachungen mit sich.
Die EZV hat eine Broschüre mit Informationen zur Angabe der UID in der Zollanmeldung erstellt, in der die Behörde wichtige Punkte aufführt, die künftig zu beachten sind.
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