Mit der Revision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL) wird keine Mehrbelastung der Unternehmen angestrebt. Die Stundenansätze der Behörde werden nicht angehoben. Vielmehr wird aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtes der Gebührenrahmen erweitert, damit auch für umfangreiche Zertifizierungen die Rechnung entsprechend dem damit verbundenen Prüfungsaufwand gestellt werden kann.
Die revidierte Gebührenverordnung gilt ab 1. Januar 2016.
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