Neue Massnahmen gegen Eisenbahnlärm
Im März 2014 ist das revidierte Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) in Kraft getreten, um die Bevölkerung besser vor Eisenbahnlärm zu schützen. Als wichtigste Massnahme wurde im Gesetzgebungsverfahren die Einführung eines verbindlichen Emissionsgrenzwerts für Güterwagen hervorgehoben. Damit wird ab 2020 in der Schweiz der Betrieb lärmiger Fahrzeuge mit Grauguss-Bremssohlen verboten. Der Bundesrat kann das Inkrafttreten aus wichtigen Gründen um höchstens zwei Jahre verschieben.
Die neue Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) enthält Detailregelungen zum Emissionsgrenzwert. Sie sieht vor, dass bei Verstössen eine Busse von bis zu 20'000 Franken verhängt werden kann. Dienstfahrzeuge und historische Fahrzeuge müssen den Grenzwert nicht einhalten. Zur Erfassung des Eisenbahnlärms führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) einen periodisch aktualisierten Emissionskataster. Zudem werden zentrale Kriterien zur Gewährung von Finanzhilfen für den Erwerb und Betrieb von besonders leisen Güterwagen festgehalten.
Die Neufassung der Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Das BAV hat Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen veröffentlicht.