Mit der Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sollen Handelshemmnisse gegenüber der EU vermieden werden und die Fahrzeughalter entlasten. So soll die erste Nachprüfung von Lastwagen, Sattelschleppern und anderen schweren Sachentransportfahrzeugen, die nur im Binnenverkehr fahren, künftig erst nach drei Jahren statt bereits nach einem Jahr erfolgen. Bei Fahrzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden, bleibt es bei den heutigen Nachprüffristen.
Die Anhörung dauert bis am 1. März 2016; am 1. Oktober 2016 soll die Neufassung in Kraft treten. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat eine synoptische Darstellung der Änderungsvorschläge mit Erläuterungen vorgelegt.
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