Agenda
Die revidierten AGB des ASTAG auf dem Prüfstand –
FFHB des ASTAG und AB SPEDLOGSWISS als Rückgrat des Schweizer Logistikrechts
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG) hat Anfang 2015 seine neuen AGB (Allgemeinen Bestimmungen für Transporte innerhalb der Schweiz / Frachtführer Haftungsbestimmungen, FFHB 2015) erlassen. Trotz deren Bedeutung für die Praxis haben diese AGB in der rechtswissenschaftlichen Diskussion bislang wenig Beachtung gefunden.
Die Kompetenzstelle für Logistik- und Transportrecht (KOLT) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Luzern organisiert einen halbtägigen Workshop zu diesen neuen AGB. In der Diskussion wird die Neufassung kritisch unter die Lupe genommen, sondern sie werden auch mit den AB SPEDLOGSWISS (Allgemeinen Bedingungen des Verbands der international tätigen Speditions- und Logistikunternehmen in der Schweiz) verglichen, da beide Regelwerke für die logistische Praxis eine wichtige Rolle spielen. Anlass für diesen Vergleich bildet die Erfahrung, dass heute die Anforderungen der Verlader gegenüber den Frachtführern und Spediteuren gewachsen sind, weil sich der Transport der Güter nahtlos in die gesamte Supply Chain einfügen muss. So soll zum einen erörtert werden, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner übernehmen, welche Haftungsbegrenzungen gelten, wie die Verzugsfolgen geregelt sind oder welche Fallstricke zu beachten sind. Es soll aber zum andern auch zur Diskussion gestellt werden, ob diese privaten Regelwerke den modernen Anforderungen der Logistik immer noch gerecht werden.
In diesem Workshop gehen wir diesen Fragen gemeinsam mit Ihnen als Experten aus Rechtsberatung und Praxis nach: Einleitend werden einige Aspekte der sich wandelnden Rahmenbedingungen der Logistik beleuchtet, und Sie erhalten einen Überblick über die erneuerten FFHB unter Berücksichtigung der Regeln in den AB SPEDLOGSWISS. Zu diesen beiden Referaten werden anschliessend die Vertreter der beiden Branchenverbände Stellung beziehen. Es folgt eine Diskussionsrunde mit den Teilnehmern und den Referenten.
Dieser Workshop richtet sich an juristisch versierte Praktiker und praktisch orientierte Juristen. Die Veranstaltung ist nicht als klassische Tagung in Form eines einseitigen Wissenstransfers geplant, sondern als ein Forum, in dem nach den einleitenden Referaten dem anschliessenden Austausch ein grosser Stellenwert eingeräumt wird. Eine aktive Beteiligung an der Gesprächsrunde ist daher ausdrücklich erwünscht.
Weitere Informationen zu diesem Workshop am Freitag, den 29. Januar 2016 in Luzern finden Sie in wenigen Tagen online auf der Veranstaltungsseite der KOLT.
Hamburger Transportrechtskolloquium –
Brennpunkt: Neue Bedingungswerke im Transportrecht
Die Verhandlungen zwischen den Verbänden der verladenden Wirtschaft und dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) sind von den Verbänden der verladenden Wirtschaft im September 2015 für gescheitert erklärt worden. Daraufhin haben diese ihren Mitgliedern die Verwendung eines unter der Bezeichnung Deutsche Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) vorgestellten eigenen Bedingungswerks empfohlen. Der DSLV hat die ADSp überarbeitet, sie der aktuellen Rechtslage angepasst und angekündigt, dieses Bedingungswerk als „ADSp 2016“ zur Anwendung ab dem 1. Januar 2016 zu empfehlen.
Die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht (DGTR) nimmt diese neue Lage zum Anlass, im (zeitlich vorgezogenen) vierten Hamburger Transportrechtskolloquium die ADSp 2016 und die DTLB vorzustellen, ihre inhaltlichen Unterschiedlichkeiten aufzuzeigen und dabei auch eine erste Bewertung der Regelwerke vorzunehmen.
Die DGTR wird in Rundbriefen und ihrer Homepage alsbald über das Kolloquium am Dienstag, den 2. Februar 2016 in Hamburg informieren.
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6. Luzerner Transportrechtstage zum Thema "Who is Who im Transportrecht?" am Donnerstag, den 17. März 2016 in Luzern.