Teilrevision der Eisenbahnverordnung
Die Änderungen der Eisenbahnverordnung (EVB) basieren auf der "Bahnreform 2.2". Auf dieser Grundlage hat die Schweiz wichtige Elemente der Interoperabilitäts- und Sicherheitsrichtlinien der EU übernommen.
Die neuen Regelungen betreffen verschiedene Bereiche der Verordnung: Die Kategorie der interoperablen Fahrzeuge entspricht weitgehend den Normalspur-Fahrzeugen. Diese müssen so konfiguriert sein, dass sie dem einheitlichen europäischen Standard entsprechen und im In- und Ausland gleichermassen verkehren können. Dagegen gelten für die nicht-interoperablen Fahrzeuge, also die Meterspur-, Tram- und Zahnradbahn-Fahrzeuge, nationale Vorschriften. Denn diese Fahrzeuge nehmen in aller Regel keine grenzüberschreitenden Fahrten vor. Weiter sind gewisse Anpassungen unter anderem bei der Tunnelsicherheit und den elektrischen Anlagen vorgesehen.
Die Änderungen treten schrittweise am 1. Januar 2016 und am 1. Juli 2016 in Kraft.