Revision von Verordnungen zum Gütertransportgesetz
Mit dem neuen Gütertransportgesetz (GüTG) werden für den Güterverkehr auf der Schiene die wichtigsten Ziele, Planungsinstrumente und Fördermassnahmen definiert. Es sollen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Schienengüterverkehrs gesetzt werden. Betroffen ist in erster Linie der sog. Schienengüterverkehr in der Fläche, d.h. der Binnenverkehr sowie der Import- und Exportverkehr. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich auf den 1. Juli 2016 in Kraft. Bis dahin sollen auch die zugehörigen Ausführungsbestimmungen angepasst werden, die in verschiedenen Verordnungen geregelt sind. Zu diesem Zweck hat das BAV zwei Anhörungen eröffnet, die bis zum 23. Dezember 2015 andauern werden. Beide Geschäfte sollen nach Möglichkeit bis zur Inkraftsetzung der revidierten Verordnungsbestimmungen parallel durchgeführt werden.
Die erste Anhörung betrifft die Anpassung der Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche. Die Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs und die Verordnung über die Anschlussgleise werden neu in die Gütertransportverordnung integriert. Weitere Verordnungen werden teilweise angepasst. Kern der Anpassungen sind Bestimmungen über Investitionsbeiträge des Bundes an Anschlussgleise und Umschlaganlagen für den kombinierten Verkehr, inklusive der vom Parlament beschlossenen Hafenanlagen.
Eine zweite Anhöhrung wird zur Einführung von Netznutzungskonzepten und Netznutzungsplänen durchgeführt. Diese beiden neuen Instrumente für die mittel- und langfristige Planung des Verkehrs auf dem Schweizer Schienennetz sorgen dafür, dass für den Güterverkehr genügend gute Trassen (Fahrrechte auf dem Schienennetz) zur Verfügung stehen. Diese Anhörung wird separat durchgeführt, da von diesen Instrumenten ein grösserer Kreis betroffen ist, namentlich die Infrastrukturbetreiberinnen und Bahnen mit Passagierbeförderung.