Universität Luzern erhält institutionelle Akkreditierung

Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat der Universität Luzern die institutionelle Akkreditierung gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) erteilt. Der Entscheid ist mit Auflagen verbunden, welche bis 2023 erfüllt sein müssen.

Fassade der Universität Luzern
Blick auf die Fassade des Gebäudes, in dem die Universität Luzern beheimatet ist

Mit der vom Bund im HFKG verlangten institutionellen Akkreditierung soll sichergestellt werden, dass die Schweizer Hochschulen über angemessene eigene Qualitätssicherungssysteme verfügen. Dazu wird ein mehrstufiges Prüfverfahren durchgeführt, das unter anderem einen umfassenden Selbstbeurteilungsbericht und eine externe Begutachtung umfasst. Am Ende steht der Entscheid des Schweizer Akkreditierungsrats. Sämtliche nach bisherigem Recht anerkannten Schweizer Hochschulen müssen den Akkreditierungsprozess, der in dieser Form erstmals stattfindet, bis 2022 durchlaufen.

«Sehr persönlich – hohe Zufriedenheit»

Die Gutachtergruppe zeichnet in ihrem Bericht das Profil einer «sehr persönlichen Universität, deren Interessengruppen eine hohe Identifikation und Zufriedenheit aufweisen». Nicht wenige Studierende seien bewusst deshalb in Luzern eingeschrieben, weil sie an einer überschaubaren Universität mit kurzem Draht zu ihren Dozierenden studieren wollten und die vernetzten Studienangebote Luzerns gesucht hätten. «Die geringe Grösse der Gesamtuniversität wie ihrer Einrichtungen, die kurzen Wege, die Unterbringung aller Fakultäten und Einrichtungen innerhalb eines einzigen Gebäudes erleichtern informellere Kommunikationsformen, die sich gerade beim zügigen Aufbau der noch jungen Einrichtung und deren Vernetzung mit anderen Hochschulen bewährt haben», heisst es weiter.

Die Angehörigen der Universität verfügten über ein hohes Qualitätsbewusstsein. Vielfach fehle es aber an ausformulierten Strategien. Die Gutachtergruppe sieht denn auch Handlungsbedarf beim Qualitätsmanagement-System, das weiterentwickelt werden müsse. Kritisch beurteilen Gutachtergruppe und Akkreditierungsrat den «knappen Finanzierungsgrad durch den Trägerkanton».

Positiv werten die Gutachterinnen und Gutachter die Anpassung der Leitungsstrukturen der Universität mit der Schaffung der Erweiterten Universitätsleitung. Dies habe die Einbindung der Prorektorinnen und Prorektoren sowie Dekane in die Leitungsverantwortung für die ganze Universität gestärkt. «Gemeinsam mit den für das Qualitätsmanagement Verantwortlichen wird es ihnen möglich sein, das Profil der erfolgreichen Universität weiterzuentwickeln und zu schärfen und ihre Qualität noch einmal zu steigern», heisst es weiter.

Die Auflagen betreffen die Bereiche Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Evaluierung der Forschung. Die Universität Luzern ist angehalten, bis Mitte 2022 eine revidierte Qualitätssicherungsstrategie sowie innerhalb von zwei Jahren eine ausformulierte Nachhaltigkeitsstrategie und einen Umsetzungsplan für die Diversity-Strategie vorzulegen.

Umsetzung bereits gestartet

«Die Universität Luzern hat die notwendigen Projekte zur Umsetzung der Auflagen im Sommer gestartet», erklärt Prof. Dr. Markus Ries, Prorektor Universitätsentwicklung. Im Bereich der Chancengleichheit verfügt die Universität mit der Diversity-Strategie bereits über eine gute Grundlage. Hier geht es vor allem um die Verknüpfung mit dem Qualitätssicherungssystem. Bereits heute werden Forschungsprojekte extern evaluiert, etwa durch Expertinnen und Experten des Schweizerischen Nationalfonds oder verschiedener Fachzeitschriften. «Was wir noch brauchen, ist eine zusammenfassende Sicht darauf», so Ries.

Mit der Akkreditierung wird der Universität Luzern das Recht bestätigt, sich als «Universität» zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist zudem Grundlage für die weitere Gewährung von Bundesbeiträgen.

Weitere Informationen

Schweizerischer Akkreditierungsrat | PDF-Download des Entscheids

Auskunft: Prof. Dr. Markus Ries, Prorektor Universitätsentwicklung, +41 41 229 52 67, markus.ries@unilu.ch