Keine Einigung zwischen Universität und Prof. Dr. Martin Mark, aber Klärung der Kündigungsgründe

Nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Theologieprofessors durch den Universitätsrat haben der Präsident des Universitätsrates Reto Wyss, der Rektor Prof. Dr. Bruno Staffelbach und Prof. Dr. Martin Mark gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Die angestrebte Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. Damit bleibt es bei der ausgesprochenen Kündigung auf den 31. Januar 2019.

Die Leitung der Universität Luzern hält fest, dass sie die Kündigung mit einem zerrütteten Vertrauensverhältnis begründet hat. Zu keinem Zeitpunkt standen oder stehen – entgegen kursierenden Gerüchten – Vorwürfe wegen Verfehlungen oder Grenzüberschreitungen in sexuellem Kontext im Raum.

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Lukas Portmann, Kommunikationsbeauftragter, Lukas.Portmann@unilu.ch, +41 41 229 50 90