Die Maskenpflicht während des Trainings entfällt

Aufgrund der Verordnung des Bundesrates von Mittwoch 23.6.2021 haben wir unsere Schutzkonzepte und Verhaltensregeln angepasst. Diese treten ab sofort (28.6.2021) in Kraft.

Die wichtigste Anpassungen sind:

-    Während der sportlichen Aktivität entfällt die Maskenpflicht und auf die Einhaltung der Mindestdistanz kann verzichtet werden.
-    In allen Sportanlagen gilt vor und nach der Sportaktivität jederzeit eine Maskenpflicht (inkl. Garderoben, Duschen, usw.). 
-    Wir empfehlen unseren Teilnehmenden im HSCL nach wie vor umgezogen zu erscheinen und zu Hause zu duschen.
-    Eine Kontaktdatenerhebung durch Online-Anmeldung für jedes Training ist nach wie vor Pflicht. 

Alle Detailinformationen zu unseren Sicherheitsvorkehrungen findest du unter: Schutzkonzepte und Verhaltensregeln