Akkreditierung für den Joint Medical Master
Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat dem von den Universitäten Luzern und Zürich angebotenen Masterprogramm in Humanmedizin per Juni 2023 die Akkreditierung ohne Auflagen erteilt.
Die Akkreditierung erfolgt gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) und dem Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG). Programmakkreditierungen sind jeweils für eine Dauer von sieben Jahre gültig, Studiengänge müssen dafür ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen. Dieses beinhaltet einen Selbstbeurteilungsbericht seitens der für den Studiengang verantwortlichen Institutionen, Visiten vor Ort und einen Evaluationsbericht durch eine Gutachtergruppe sowie den Entscheid des Akkreditierungsrates.
In ihrem Bericht hebt die Gutachtergruppe unter anderem die gute Vernetzung des Studiengangs im Gesundheitssystem der Zentralschweiz sowie die Verankerung von Themen wie Kommunikation und medizinische Grundversorgung im gesamten Studiengang positiv hervor. Weiter werden die Betreuung der Studierenden, insbesondere in den klinischen Kursen auf Masterstufe, und das Engagement aller Beteiligten als Stärken des Studiengangs betont.
Die Akkreditierung von Studienprogrammen der Humanmedizin ist in der Schweiz gesetzlich vorgegeben. Alle Studiengänge, für die ein eidgenössisches Diplom vergeben wird, müssen dafür ein entsprechendes Verfahren durchlaufen. Der Entscheid zur Akkreditierung des Joint Medical Master wird im September auf der Website des Schweizerischen Akkreditierungsrates zum Abruf zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich