Im kirchlichen Recht ist Gestaltungswille gefragt, findet Adrian Loretan, Professor für Kirchen- und Religionsverfassungsrecht. Mit seiner Forschung setzt er sich dafür ein, dass die Menschenrechte auch innerhalb der Kirchen und Religionsgemeinschaften angewandt werden.

Adrian Loretan; im Hintergrund die als «Universitätskirche» geltende Jesuitenkirche. (Bild: Roberto Conciatori)
Adrian Loretan; im Hintergrund die als «Universitätskirche» geltende Jesuitenkirche. (Bild: Roberto Conciatori)

Adrian Loretan ist ein Morgenmensch. Oft sitzt er zu nachtschlafender Zeit schon an seinem Arbeitstisch zu Hause. «Der Morgen ist meine Forschungszeit», sagt er und schmunzelt. Forschen könne man nicht in einer geregelten 40-Stunden-Woche. Zwei Buchreihen mit über 30 Bänden erzählen von den Forschungsresultaten an seinem interfakultären Zentrum für Religionsverfassungsrecht, an dem er die Co-Direktion teilt mit der Kollegin aus der Rechtwissenschaftlichen Fakultät, Assistenzprofessorin Julia Hänni.

Der 59-jährige Walliser muss zwischendurch auch mal den Kopf freibekommen und abschalten. «Am besten gelingt mir das beim Spazieren.» Meist sind es mehr als 10'000 Schritte täglich. Adrian Loretan ist höflich, zuvorkommend und jemand, der gut zuhören kann. Obwohl er selbst ziemlich viel zu sagen hat. Alles andere als ein launischer Geselle – weshalb ihn ein Kollege mal mit Buddha verglich. Er lacht und schüttelt den Kopf. «Manchmal ärgere ich mich schon.» Emotionen spielen auch in der Forschung eine Rolle. Wie können zum Beispiel Situationen des Amtsmissbrauchs und der sexuellen Gewalt in einer Kirche zugunsten von Vernunft und Recht überwunden werden? Hier fühlt er sich nahe bei Immanuel Kant, der das Recht als «das Heiligste, was Gott auf Erden hat», einen «Augapfel Gottes», bezeichnet hat. «Ich verstehe mich bestens mit den Propheten der hebräischen Bibel beziehungsweise des Alten Testaments.»

Suche nach wunden Punkten

Reibungsflächen gibt es im Fachgebiet von Adrian Loretan genug. So war er beispielsweise an der Verfassung eines Gutachtens zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung islamischer Gemeinschaften beteiligt. Beim kirchlichen Recht stösst er immer wieder auf gravierende Unstimmigkeiten. «Mich interessiert die Frage, wie Unrechtssituationen, die sich im System befinden, verändert werden können.» Dabei beschäftigt den Forscher nicht nur die Interpretation des geltenden Rechts, sondern auch die philosophische Frage: «Ist das geltende Recht gerecht?» Er sieht sich in einer langen Tradition von Rechtsgelehrten. Gerechtigkeit meint hier den dauerhaften Willen, jedem sein Recht zuzuerkennen.

Inzwischen setzt sich Adrian Loretan vor allem mit dem Thema «Kirche und demokratischer Rechtsstaat» sowie mit menschenrechtlichen Fragen in den Religionsgemeinschaften auseinander. Und er ist ein Wissenschaftler, der sich nicht scheut, Kritik zu äussern. Er prangert etwa die Verletzung der Menschenrechte innerhalb der katholischen Kirche und von Religionsgemeinschaften an. In Loretans Texten ist von aktuellen und brisanten Themen zu lesen: Er schreibt etwa von Rechtsnormen des geltenden Kirchenrechts, die eine transparente Verfolgung von sexuellen Verbrechen von Priestern und Bischöfen in der Kirche erschweren. Und er stellt Fragen: Warum wird eine Vergewaltigung kirchenrechtlich milder bestraft als die versuchte Eheschliessung eines Klerikers? Die Menschenwürde und die Menschenrechte der Vergewaltigungsopfer stehen im kirchlichen Strafrecht nicht im Zentrum. Der seit 1996 an der Universität Luzern bzw. ihren Vorgängerinstitutionen tätige Professor fordert beispielsweise priesterunabhängige Gerichte und damit die ihm zufolge längst fällige Gewaltentrennung zwischen Judikative und Exekutive.

Die kirchliche Rechtswissenschaft schuf Grundlagen für das Recht des säkularen Staates, des modernen Friedensstaates.

Bei aller Kritik gewisser Aspekte im gegenwärtigen Kirchenrecht und in der untersuchten Rechtspraxis betont Adrian Loretan, dass die kirchliche Rechtswissenschaft bis zur Französischen Revolution – wo es zum grossen Bruch zwischen Kirche und Staat kam – entscheidende Beiträge zur europäischen Rechtsentwicklung geliefert habe. «Die kirchliche Rechtswissenschaft schuf Grundlagen für das Recht des säkularen Staates, des modernen Friedensstaates. Denn die Normbegründungen haben Gültigkeit, auch falls es Gott nicht geben sollte, wie der Theologen-Jurist Francisco de Vitoria bereits im 16. Jahrhundert betonte.» Unter anderem habe das kirchliche Recht Pate bei der Magna Charta (1215), einer wichtigen Quelle des englischen Verfassungsrechts, gestanden. Zudem prägte der spanische Theologen-Jurist Bartolomé de Las Casas ebenfalls schon im 16. Jahrhundert Begriffe wie «Volkssouveränität» und «Menschenrechte». Auch spätere massgebende Ideen, wie etwa diejenige der Menschenrechte aller Menschen, seien unter anderem im kirchlichen Naturrecht verwurzelt: So habe Papst Pius XII. 1942, mitten im Krieg, gesagt, dass jeder Mensch eine Würde habe, aus der Rechte abgeleitet werden – er bezog sich damit, wenn auch nicht namentlich erwähnt, auf die verfolgten Juden. «1948, bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wurde genau dieser Gedanke umgesetzt.» Loretan fordert daher auch auf die Kirche selbst bezogen: Menschenrechte statt Privilegien.

Professor Loretan im Luzerner Regierungsgebäude
Professor Loretan im Luzerner Regierungsgebäude

Wahrheitsanspruch als Knackpunkt

In jedem Rechtssystem habe die Rechtswissenschaft die Aufgabe, das bestehende Recht zu kritisieren, findet der Forscher. Knackpunkt bei der Kirche sei der Wahrheitsanspruch, der ohne einklagbare Grundrechte mit Freiheit bisher schwierig zu vereinbaren ist. Warum etwa sind Frauen nicht gleichberechtigt in allen Leitungsgremien vertreten? Adrian Loretan: «Am Beispiel des real existierenden Sozialismus haben wir das deutlich gesehen. Wenn die Wahrheitsfrage über das Recht gestellt wird, entsteht ein Unrechtssystem. Ich sehe da durchaus Parallelen zur katholischen Kirche, wie ich in meinem Buch ‹Wahrheitsansprüche im Kontext der Freiheitsrechte› ausführe.»

Das sind Forschungsergebnisse, die Zündstoff beinhalten. Gelangen diese Forderungen auch bis nach Rom? Ja, sagt der Professor. So gebe es inzwischen zum Beispiel eine päpstliche Kommission für Kinderschutz, die ebenfalls die Gewaltentrennung verlangt. Auch erhalte er viele Einladungen an Rechtsfakultäten und an Theologische Fakultäten verschiedener Konfessionen aus ganz Europa. «Es geht in der Forschung nicht um l'art pour l'art – unsere Ergebnisse sollen etwas bewirken.» Denn anders als viele Menschen, die der Kirche enttäuscht den Rücken kehren, ist Adrian Loretan überzeugt, dass kirchliches Recht veränderbar ist. «Dass jegliches Recht einer Entwicklung unterliegt, lässt sich etwa, um darauf zurückzukommen, an der Magna Charta illustrieren.» Mit ihrer Verabschiedung hätten Adlige und höhere Kleriker auf ihre Intervention hin Rechte vom König, der sich bisher als über dem Recht stehend betrachtete, abgetrotzt. «Analog dazu forderten schliesslich Jahrhunderte später Arbeiter, Schwarze, Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderung ihre Menschenrechte ein.»

Die Studierenden sind das Elixier der Lehrveranstaltungen; ohne ihre Inputs würde ich nur Monologe führen.

Eigentlich habe er zwei Berufe, sagt Adrian Loretan: Forscher und Lehrer. Letzteres fordere ihn täglich heraus und bereite ihm viel Freude. Etwa, wenn er mit Studierenden für ihre Arbeiten nach Lösungen suchen kann. «Ich lerne immer wieder von meinen Doktoranden und Habilitandinnen. Die Studierenden sind das Elixier der Lehrveranstaltungen; ohne ihre Inputs würde ich nur Monologe führen.» Er mag auch kritische Fragen. «Wenn es argumentativen Widerspruch gibt, fühle ich mich wohl.»

Seine Frau, Dr. Franziska Loretan-Saladin, lehrt ebenfalls in Luzern und beschäftigt sich mit Predigt und Spiritualität. Am Frühstückstisch beschränke sich der Gesprächsstoff aber keineswegs nur auf theologische Themen. «Uns verbindet auch die Liebe zur Belletristik, zur Oper und zum Kino.» Wenn ein Film wie «Die göttliche Ordnung» auf dem Programm stehe, gebe es für sie kein Halten mehr.

unilu.ch/adrian-loretan

«Freiheit und Religion»: öffentlicher Anlass

Am 15. Mai lädt das Zentrum für Religionsverfassungsrecht zum zweiten «Abendgespräch zu Freiheit und Religion» ein. Am öffentlichen Anlass gibt es drei Kurzvorträge aus verfassungsrechtlicher, aus kirchenrechtlicher und aus politikwissenschaftlicher Sicht mit anschliessender Diskussion. Neben Adrian Loretan sprechen Co-Zentrumsleiterin Julia Hänni und Elham Manea, gegenwärtig Lehrbeauftragte am Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik. Professor Loretans Referat trägt den Titel «Auf der Suche nach der Freiheit. Ein kirchenrechtliches Plädoyer». Er geht darin auf die Frage ein, wie die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Frauen in der Kirche vor dem Machtmissbrauch, der sexuelle Gewalt erst ermöglicht, geschützt werden können. Einklagbare Grundrechte, so sein Argument, seien ein Mittel, um Macht zu begrenzen und Freiheit zu garantieren.

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