Wissenswertes
Der Erfolg eines Studienaufenthalts im Ausland hängt weitgehend von der Eigeninitiative und Motivation des einzelnen Studierenden ab. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie bei jeder Art von Auslandaufenthalt frühzeitig die folgenden Fragen klären:
Zeitpunkt
Der Zeitpunkt des Aufenthalts hängt vom jeweiligen Fach und von der persönlichen Zielsetzung ab. Grundsätzlich empfiehlt sich der Aufenthalt während der zweiten Hälfte des Bachelor- oder der ersten Hälfte des Masterstudiums.
Praktika können entweder während der vorlesungsfreien Zeiten der Universität Luzern oder in Absprache mit der Studienberatung während des Semesters absolviert werden.
An vielen Universitäten im Ausland werden weiterführende Studienangebote für Absolventinnen und Absolventen unmittelbar nach dem Studienabschluss und für Berufstätige angeboten.
Bei Dissertationen sind Auslandaufenthalte abhängig von der Art des wissenschaftlichen Vorhabens einzuplanen.
Dauer
Für ein Studium im Ausland ist ein Semester das Minimum, wobei die Studiensysteme und die Einteilung des Studienjahres von Land zu Land unterschiedlich sind. Für ein Praktikum ist die Dauer individuell.
Vorbereitungszeit
Wer ein Auslandsstudium plant, sollte etwa ein Jahr vor der Abreise mit den Vorbereitungen beginnen, denn der Erfolg eines Auslandsstudiums hängt wesentlich von einer guten Vorbereitung ab.
Bei einem Praktikum kann ein halbes Jahr Vorbereitungszeit ausreichen.
Der Bezug von Regierungsstipendien für Auslandstudien sollte in der Regel ein Jahr vor Beginn des Aufenthaltes beantragt werden.
Sprachkenntnisse
Viele Universitäten verlangen zumindest Grundkenntnisse in der Landessprache. Für einen erfolgreichen Auslandsstudienaufenthalt sind zudem sehr gute Kenntnisse der Unterrichtssprache erforderlich. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Sprachanforderungen an der Partneruniversität Ihrer Wahl.
Übersicht über das Angebot an Sprachkursen an der Universität Luzern
Kosten und Finanzierung
Die effektiven Kosten für einen Auslandaufenthalt hängen neben deren Gebühren von den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes ab, in welches man gehen möchte.
Im SEMP- sowie Partnership-Programm gibt es Stipendien. Die Höhe ist auf den jeweiligen Websites einsehbar. Zudem gibt es mit dem Programm Greener Mobility einen finanziellen Anreiz mit einem umweltbewussten Verkehrsmittel anzureisen.
Die CRUS (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten) bietet auf ihrer Webseite zahlreiche Informationen zu Stipendien und Austauschprogrammen an.
Gastuniversität
Zur Entscheidungsfindung gehört die genaue Information über die fachlichen Studienmöglichkeiten an der gewählten ausländischen Hochschule sowie über das länderspezifische Hochschulsystem. Informationen erhalten Sie am einfachsten über die Websites der einzelnen Universitäten. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, wie das Studienjahr unterteilt ist (Semester oder Trimester), welche Besonderheiten die Universitäten des einzelnen Landes (z.B. stark strukturiertes System oder Selbststudium) aufweisen und inwieweit die Studieneinteilung mit der an der Universität Luzern vereinbar ist.
Absprache des geplanten Studienprogramms
Ziel eines Auslandaufenthaltes muss immer sein, die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Luzern anerkennen zu lassen, damit der Auslandaufenthalt nicht zu einer Studienzeitverlängerung führt. Es ist absolut unerlässlich, die Anrechenbarkeit der geplanten auswärtigen Studienleistungen frühzeitig mit der zuständigen Mobilitätsberatung abzuklären und zu vereinbaren.
Haben Sie Ihr Studienprogramm mit der Mobilitätsberatung vereinbart, fassen Sie ein Learning Agreement ab, in dem alle Veranstaltungen eingetragen werden. Dies bildet die Grundlage und Ihre Absicherung für die spätere Anerkennung.
Um die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das weitere Studium an der Universität Luzern anerkennen zu lassen, müssen Sie nach Rückkehr ihr Transcript of Records, Record of Study oder sonstige vorhandene Leistungsnachweise vorlegen. Diese Dokumente erhalten Sie von der Gastuniversität.
Aufenthaltsbewilligung / Visum
Sobald der Auslandaufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt, ist eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Am besten wenden Sie sich vor der Abreise direkt an die Schweizer Vertretung (Botschaften, Konsulate) des jeweiligen Gastlandes.
Die erforderlichen Dokumente für visumpflichtige Länder müssen Sie sich in aller Regel vor der Einreise besorgen. Das Bewilligungsverfahren kann dabei mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen ausländischen diplomatischen Vertretung in der Schweiz.
Krankenversicherung
Während des Auslandaufenthaltes sind Sie für Ihre Unfall- und Krankenversicherung selbst verantwortlich. Je nach Gastland kann eine Zusatzversicherung erforderlich sein. Sie sollten deshalb den Fortbestand des Versicherungsschutzes mit Ihrer Krankenkasse besprechen und die Bestimmungen der Gasthochschule erfragen.
Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU ist die Schweiz in die internationale Koordination der Krankenversicherung eingebunden. Mit dem entsprechenden Formular, welches bei Ihrer Krankenkasse bezogen werden kann, werden Studierende von der Versicherungspflicht in der EU/EWR befreit.