Mobilität in der Schweiz

Studierende an Schweizer Universitäten haben die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer anderen schweizerischen Hochschule zu studieren. Die Anrechnung von Studienleistungen aus Mobilitätsaufenthalten sowie die Anerkennung von Semestern, Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Kreditpunkten (ECTS) ist in der Regel gewährleistet (siehe Studien- und Prüfungsordnung der Heimfakultät).

Die Studierenden bleiben während ihres Mobilitätsaufenthaltes an der Universität Luzern immatrikuliert und bezahlen hier ihre Studiengebühren. An der Gasthochschule sind keine Immatrikulationsgebühren zu bezahlen. Es werden von der Universität Luzern keine Stipendien ausbezahlt.

Nächste Anmeldefristen

für alle Schweizer Universitäten

Herbstsemester 2025: 15. April 2025

Frühjahrssemester 2026: 31. Oktober 2025

für das Geneva Graduate Institute

Herbstsemester 2025: 15. März 2025

Frühjahrssemester 2026: 15. Oktober 2025

 

Anmeldeformular über die zuständige Mobilitätsberatung und das Formular dann an mobility@unilu.ch einreichen.

Partneruniversitäten

CH-Unimobil

Über das  Programm CH-Unimobil ist ein Aufenthalt an allen Schweizer Universitäten möglich.  Studierenden aller Fachbereiche und Stufen steht dieses Angebot offen.
Bitte beachten Sie, dass die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Fribourg als einzige Schweizer Universität Prüfungsgebühren erhebt, welche auch Teilnehmende des CH-Unimobilprogramms begleichen müssen. 

Graduate Institute Geneva

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit am Graduate Institute Geneva ein Austauschsemester zu absolvieren.
Dieses Angebot steht Master-Studierenden folgender Studiengänge offen:

  • Rechtswissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften (ohne Medizin)
  • Ethnologie, Religion - Wirtschaft - Politik, Religionswissenschaft, Geschichte, Philosophy - Politics- Ecomomics, LUMACCS, Politik, Global Studies
  • Wirtschaftswissenschaften