Lehren im Ausland
Im Rahmen des SEMP (Erasmus)-Programms können Dozierende der Universität Luzern an einer SEMP-Partneruniversität, mit der ein entsprechender Vertrag abgeschlossen worden ist, Lehraufträge von kurzer Dauer (mindestens 2 Tage bis maximal 2 Wochen; mindestens 8 Lektionen pro Woche) absolvieren.
Anmeldungen werden laufend entgegengenommen und unter der Voraussetzung freier Kapazitäten (Angebot, Finanzen, etc.) von der Mobilitätsstelle geprüft. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte direkt die Mobilitätsstelle.
Abschluss eines bilateralen SEMP-Vertrags
Falls mit der gewünschten Partneruniversität noch kein SEMP-Abkommen abgeschlossen worden ist, kontaktieren Dozierende – in Rücksprache mit ihrer Fakultät – die Leiterin des International Relations Office der Universität Luzern, zwecks Abschluss eines bilateralen SEMP-Vertrags mit der entsprechenden Partneruniversität. Weitere Informationen zum Ablauf von Vertragsverhandlungen entnehmen Sie bitte der Seite: Mobilitätsprogramme (Internationale Forschende).
Kontaktaufnahme mit der SEMP-Partneruniversität
Sobald der SEMP-Vertrag mit der Partneruniversität abgeschlossen ist, oder wenn bereits ein Vertrag besteht, muss der/die Dozent/in mit dem entsprechenden Institut der Partneruniversität Kontakt aufnehmen, um die inhaltlichen und organisatorischen Modalitäten des Aufenthalts (Zeitpunkt des Austauschs, Dauer und Typ der Lehrveranstaltung, Arbeitsplatz etc.) zu klären.
Die Mobilitätsstelle der Universität Luzern vermittelt keine Dozierende an SEMP-Partneruniversitäten. Die Organisation des Mobilitätsaufenthalts obliegt der teilnehmenden Dozentin/dem teilnehmenden Dozenten.
Anmeldung bei der Mobilitätsstelle
Sind die inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben mit der Partneruniversität geklärt, muss sich der/die Dozent/in bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern für den Mobilitätsaufenthalt anmelden.
Dozierende der Universität Luzern erhalten für ihren Aufenthalt im Ausland einen finanziellen Zuschuss an die Reise- und Aufenthaltskosten. Der finanzielle Zuschuss wird gemäss den Richtlinien des SEMP-Programms pro Person berechnet. Die Höhe des finanziellen Zuschusses kann bei der Mobilitätsstelle vorgängig angefragt werden.
Selektion der Dossiers
Das Selektionsverfahren wird von der Mobilitätsstelle in Rücksprache mit dem zuständigen Institut/Seminar und der Leitung des International Relations Office durchgeführt. Anträge und Prioritätensetzung werden "sur Dossier" geprüft und festgelegt.
Spesenvergütung und Erfahrungsbericht
Nach getätigtem Aufenthalt ist der Mobilitätsstelle eine manuelle Spesenaufstellung der Reisekosten (mit Originalbelegen) zwecks Rückvergütung einzureichen.
Zusätzlich ist der Mobilitätsstelle nach Ablauf des Aufenthaltes ein Erfahrungsbericht abzugeben. Der Bericht wird vorgängig zugestellt.