Lehren an der Universität Luzern
Im Rahmen des SEMP (Erasmus)-Programms können Dozierende einer Partneruniversität, mit der ein entsprechender Vertrag abgeschlossen worden ist, Lehraufträge von kurzer Dauer (mindestens 2 Tage bis maximal 2 Wochen; mindestens 8 Lektionen pro Woche) an der Universität Luzern absolvieren.
Anmeldungen werden laufend entgegengenommen und unter der Voraussetzung freier Kapazitäten (Angebot, Finanzen, etc.) von der Mobilitätsstelle geprüft. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte direkt die Mobilitätsstelle.
Abschluss eines bilateralen Vertrags mit der Universität Luzern
Dozierendenaustausch mit der Universität Luzern kann nur auf der Basis eines bilateralen SEMP (Erasmus)-Vertrags erfolgen. Bitte wenden Sie sich an das International Relations Office Ihrer Heimuniversität.
Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Institut der Universität Luzern
Sobald der SEMP-Vertrag mit der Partneruniversität abgeschlossen ist, oder wenn bereits ein Vertrag besteht, muss der/die Dozent/in mit dem entsprechenden Institut der Universität Luzern Kontakt aufnehmen, um die inhaltlichen und organisatorischen Modalitäten des Aufenthalts (Zeitpunkt des Austauschs, Dauer und Typ der Lehrveranstaltung, Arbeitsplatz etc.) zu klären.
Die Mobilitätsstelle der Universität Luzern vermittelt keine Dozierenden. Die Organisation des Mobilitätsaufenthalts obliegt der teilnehmenden Dozentin/dem teilnehmenden Dozenten.
Anmeldung bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern
Sind die inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben mit dem zuständigen Institut für den Austausch geklärt, muss sich der/die Dozent/in bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern für den Mobilitätsaufenthalt anmelden.
Für den Aufenthalt an der Universität Luzern muss das entsprechende Anmeldeformular (inkl. Beilagen) ausgefüllt und bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern fristgerecht eingereicht werden.
Finanzieller Zuschuss
Während des Übergangsprogramms SEMP (Erasmus) kann die Universität Luzern auch den Dozierenden-Incomingein finanzieller Zuschuss gemäss den dafür geltenden Richtlinien gewähren. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung wird den Dozierenden von der Mobilitätsstelle der Universität Luzern zugestellt.