Doktorierende und Forschende
Nachfolgende Informationen sind speziell für Doktorierende und Forschende vorgesehen. Sie finden Hinweise zur Promotion an der Universität Luzern sowie Informationen zu den Möglichkeiten eines Doppeldoktorats.
Promotionsfächer
Übersicht der Fächer der Universität Luzern, in denen ein Promotionsstudium möglich ist
Immatrikulation
Studierende mit entsprechender Vorbildung können sich um die Immatrikulation als Doktorierende bewerben. Über die Zulassungsbedingungen zum Doktoratsstudium (Rubrik Studium) informieren die Zulassungsstelle. Ergänzende Auskünfte über das Anmeldeverfahren erteilen die Studiendienste. Für Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der betreffenden Fakultät (Rubrik Studium).
Mobilität
Auch Doktorierende können an den Mobilitätsprogrammen der Universität Luzern teilnehmen. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung Ihres Fachs oder Ihrer Fakultät.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft bietet Postgraduierten Forschenden aus dem Ausland (Doktorat oder Postdoc) so genannte Regierungsstipendien an. Informationen zu den einzelnen Angeboten sowie zu den Voraussetzungen für die Anmeldung erteilt die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende, ESKAS.
Wohnen
Die Universität Luzern kann Doktorierenden keine Unterkünfte vermitteln. Informationen zum Thema Wohnen auf dem Platz Luzern sowie die Vermittlung Zimmern und Wohnungen erbringt der Verein Studentisches Wohnen Luzern (StuWo Luzern).
Finanzierung
Für Doktorierende und Forschende, die einen Auslandaufenthalt planen oder für einen Aufenthalt an die Universität Luzern kommen möchten, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten sowie administrative Unterstützung.
Folgende Liste wird kontinuierlich ergänzt und beansprucht keine Vollständigkeit:
Stelle für Forschungsförderung der Universität Luzern
Eidgenössische Stipendienkommission ESKAS
swissuniversities
Schweizerischer Nationalfonds SNF
Janggen-Pöhn-Stiftung
Eidgenössische Stiftungsaufsicht
Verband Schweizer Förderstiftungen Swissfoundations
Deutscher Akademischer Austauschdienst DAAD
British Council
CampusFrance
Nuffic
Richtlinien Doppeldoktorat
Bei der Einrichtung eines Doppeldoktorats an der Universität Luzern müssen nachfolgende Richtlinien beachtet werden: Richtlinien für Doppeldoktorate
Vertrag
Voraussetzung für die Durchführung eines Doppeldoktorats ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen den beiden Partneruniversitäten für jede/n Doktorierende/n. Der Vertrag muss durch die Rektorinnen/Rektoren, die Dekaninnen/Dekane, die Dissertationsbetreuer/innen beider beteiligten Universitäten sowie durch die Doktorandin/den Doktoranden unterschrieben werden. Der Kooperationsvertrag muss spätestens ein Jahr nach der Anmeldung als Doktorand/in an der Heimuniversität unterzeichnet sein. Ein Anspruch auf ein Doppeldoktorat mit Beteiligung der Universität Luzern besteht nicht.
Das International Relations Office der Universität Luzern stellt einen Standardvertrag für das Doppeldoktorat zur Verfügung, welcher die geltenden Bestimmungen an der Universität Luzern berücksichtigt.
Sprache
Die Sprache, in der die Dissertation verfasst wird sowie die Sprache, in der die Dissertation während des Promotionsexamens diskutiert wird, wird von den beiden Universitäten festgelegt und ist Gegenstand des Kooperationsvertrags.
Anmeldung
Doktorierende entrichten an ihrer Heimuniversität Semestergebühren; an der Partnerinstitution sind sie während des Doppeldoktorats von den Semestergebühren befreit. Doktorierende deren Heimuniversität nicht die Universität Luzern ist, müssen sich einen Monat vor ihrem Aufenthalt in Luzern bei den Studiendiensten der Universität Luzern anmelden und eine einmalige Anmeldegebühr entrichten. Die Doktorierenden sind für die Einhaltung der Frist verantwortlich: 31. August für das Herbstsemester, 31. Januar für das Frühjahrssemester.
Zulassung
Doktorierende müssen sowohl an der Heimuniversität als auch an der Partneruniversität die Aufnahmebedingungen für das Doktoratsstudium erfüllen. Die Zulassung zum Doppeldoktoratsstudium an der Partneruniversität sollte vor Abschluss des Kooperationsvertrags erfolgt sein.
Forschungsaufenthalt
Doktorierende studieren während mindestens eines Semesters an der Partneruniversität. Die Universität Luzern empfiehlt, dass Doktorierende zwei Drittel ihres Doktorats an der Heimuniversität und ein Drittel an der Partneruniversität verbringen.
Diplom
Die Doktorierenden erhalten von beiden Universitäten ein Doktoratsdiplom. Jede Partnerinstitution verleiht ein Diplom für die gleiche Dissertation. Im Text des Diploms muss ausdrücklich festgehalten werden, dass es sich um ein Doppeldoktorat handelt. Die beiden Diplome berechtigen nicht zum Tragen von zwei Doktortiteln.
Finanzierung
Allfällige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Promotionsexamen für Betreuer/innen entstehen können (z.B. Reisekosten), müssen von den Partnerinstitutionen getragen werden. Bei der Universität Luzern werden diese Kosten von den jeweiligen Instituten oder Fakultäten getragen.
Je nach Bestimmungen der einzelnen Partnerinstitutionen können zusätzliche Prüfungsgebühren anfallen. Für Doppeldoktorate mit europäischen und israelischen Universitäten gewährt das Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien. Der administrative Ablauf der Stipendien wird von swissuniversities gehandhabt.
Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung von Doppeldoktoraten mit europäischen Universitäten (swissuniversities)
Bewerbungen für die swissuniversities-Stipendien sind bis spätestens 1. März mit allen verlangten Dokumenten (in Papierform) beim International Relations Office einzureichen.
Ablauf zur Vorbereitung eines Doppeldoktorats
Lesen Sie hier den idealtypischen Ablauf bei der Einrichtung eines Doppeldoktorats nach.
1. Die Doktorierenden holen das Einverständnis der beiden Betreuungspersonen ein.
2. Sie lassen die Zulassung zum Promotionsstudium durch die betreffende Fakultät prüfen und bestätigen.
3. Sie melden sich im International Relations Office, um den Kooperationsvertrag vorzubereiten
(Ms. Catrin Scheiber, T: +41 41 229 50 71; catrin.scheiber). @ unilu.ch
4. Sie bewerben sich bei der Partneruniversität um Zulassung.
5. Sie bereiten den Kooperationsvertrag und die Beilagen vor und übergeben das Dossier dem International Relations Office. Studierende mit ausländischer Vorbildung legen dem Vertrag eine Kopie der Diplomanerkennung des Dekanats bei. Änderungen im Text des Kooperationsvertrages erfordern die Zustimmung des International Relations Office, ggf. trifft es die Absprache mit der Partneruniversität.
6. Sie unterbreiten den Kooperationsvertrag der Betreuungspersonen und den Kontaktpersonen der Partneruniversität zur Unterschrift. Die Beilagen 1 und 2 des Vertrages – „Regelung der Arbeitsaufenthalte“ und „Zusammensetzung der Prüfungskommission“ – müssen von beiden Betreuungspersonen sowie von den Doktorierenden unterzeichnet sein. Das International Relations Office unterbreitet anschließend den Kooperationsvertrag der Dekanin oder dem Dekan und der Rektorin oder dem Rektor zur Unterschrift. Der Vertrag wird siebenfach ausgefertigt.
7. Nach der Vertragsunterzeichnung erhalten die Doktorierenden Vertragskopien für sich, für die Betreuungspersonen und für die Verwaltung der Partneruniversität, und sie sorgen für die Verteilung. Das International Relations Office bedient das Rektorat und die Fakultät.