Wissenschaftliche Integrität
Wissenschaftliche Integrität ist eine unerlässliche Voraussetzung für den Fortschritt in der Forschung sowie für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Wissenschaft in der Gesellschaft. Sie beruht auf der Einhaltung von grundlegenden Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität sowie der guten wissenschaftlichen Praxis sind im Integritätsreglement der Universität Luzern festgehalten. Diese sind unten auszugsweise aufgeführt.
Die Einhaltung der national und international anerkannten Grundprinzipien der wissenschaftlichen Integrität sind für die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Forschung unabdingbar. Forscherinnen und Forscher der Universität Luzern sind den Prinzipien der Verlässlichkeit, der Redlichkeit, des Respekts und der Verantwortung verpflichtet und stehen im selbstkritischen Dialog mit der Wissenschaftsgemeinschaft und der Öffentlichkeit.
Soweit die Universität Luzern keine anderslautenden Regelungen getroffen hat, sind die in der Forschungsgemeinschaft sowie in den einzelnen Fächern anerkannten Regeln der wissenschaftlichen Integrität anwendbar, insbesondere der Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz.
Die Universität Luzern ergreift präventive Massnahmen im Bereich der wissenschaftlichen Integrität, indem sie insbesondere Studierende und Doktorierende im Rahmen der Ausbildung in den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis schult und indem sie Beratungs- und Schulungsangebote für Forschende aller Stufen und Disziplinen bereitstellt. Die präventiven Massnahmen werden durch die Stelle für Forschungsförderung («Grants Office») unterstützt, in enger Zusammenarbeit mit der Graduate Academy.
Die Forschenden sind frei, ihre Forschungsziele und -methoden zu wählen. Ausgenommen davon sind ethisch nicht vertretbare Forschungsziele oder -methoden oder solche, die möglicherweise schädliche Auswirkungen auf Individuen, Gesellschaft oder Umwelt haben und durch den erwarteten Nutzen des Forschungsprojekts nicht gerechtfertigt werden können.
Alle an einem Forschungsprojekt mitarbeitenden Personen sind verantwortlich für die Korrektheit der von ihnen erhobenen Daten. Damit Forschung intersubjektiv überprüft werden kann und Daten auch nach anderen Gesichtspunkten analysiert werden können, sind alle Daten (inkl. Rohdaten) vollständig, klar und genau zu dokumentieren sowie in Anwendung der international anerkannten Prinzipien (FAIR-Prinzipien) zugänglich zu machen, sofern dem keine Rechte (insbesondere Urheberrechte und Datenschutzbestimmungen) oder zeitlich limitierte Vor-Publikations-Embargos entgegenstehen.
Forschungserkenntnisse sollen grundsätzlich der Öffentlichkeit unvoreingenommen und vollständig zugänglich gemacht werden, soweit keine Interessen der Geheimhaltung oder vertragliche Verpflichtungen der Veröffentlichung entgegenstehen. Als Autorin oder als Autor ist aufzuführen, wer durch persönliche wissenschaftliche Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Planung, Durchführung, Auswertung oder Kontrolle der Forschungsarbeit geleistet hat.
Sämtliche Quellen, die für die Forschung verwendet werden, müssen in der Publikation angegeben werden. Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) im Forschungsprozess muss offengelegt werden; für allfällige Verletzungen von Urheber- und anderen Rechten bleiben die Autorinnen und Autoren persönlich verantwortlich.
Gutachterinnen und Gutachter verfassen Gutachten vorurteilsfrei, fundiert, sachlich, konstruktiv und termingerecht. Besteht bei der wissenschaftlichen Gutachtertätigkeit ein Befangenheitsgrund oder ein Interessenkonflikt, ist dieser dem Auftraggebenden umgehend offenzulegen, und es ist auf den Gutachtensauftrag zu verzichten.
Angehörige der Universität Luzern können sich bei Fragen oder Streitigkeiten betreffend wissenschaftliche Integrität an die Leiterin oder den Leiter der Stelle für Forschungsförderung («Grants Office») oder an deren oder dessen Stellvertretung wenden.
In Konfliktsituationen zwischen Universitätsangehörigen kann die Ombudsstelle der Universität Luzern angerufen und um Vermittlung ersucht werden.
Beratungsgespräche sind vertraulich. Eine Meldung an die Integritätsbeauftragte oder den Integritätsbeauftragten ist grundsätzlich nur im Einverständnis mit der ratsuchenden Person zulässig.
Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann bei der Integritätsbeauftragten oder dem Integritätsbeauftragten oder bei der Hinweis-Meldestelle eine Meldung erstattet werden.
Verdichtet sich nach einer ersten Vorabklärung der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, stellt die oder der Integritätsbeauftragte bei der Rektorin oder dem Rektor einen Antrag auf Eröffnung eines formellen Untersuchungsverfahrens.
Prof. Dr Gisela Michel, Integrationsbeauftragte, Professorin für Gesundheits- und Sozialverhalten
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